Waffenbesitzkarte für Sportschützen in Belgien

Dieser Leitfaden beschreibt den Weg zu einer Sportwaffe in Belgien: die Sportschützenlizenz, ihre vorläufige Stufe und ihre Prüfungen, die Schießeinheiten, mit denen du sie behältst, die Erlaubnis des Gouverneurs, wie viele Waffen du besitzen darfst und wie du sie aufbewahrst, und was passiert, wenn du aufhörst. Jede Anforderung nennt den Artikel, aus dem sie stammt.

Hier treffen zwei Rechtsebenen aufeinander. Das föderale Wapenwet / loi sur les armes vom 8. Juni 2006 entscheidet über den Provinzgouverneur, wer eine Waffe besitzen darf. Der Sport ist Sache der Sprachgemeinschaften, daher wird die Sportschützenlizenz von der Flämischen, der Französischen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft jeweils in einem eigenen Dekret geregelt und von einem Schießsportverband ausgestellt.

Stand: .

Gesetz
Wapenwet / Loi sur les armes (8. Juni 2006)
Dekrete der Gemeinschaften
Flämisch, 11. Mai 2007; französischsprachig, 20. Dezember 2011; deutschsprachig, 20. November 2006
Erlaubnisbehörde
Der Provinzgouverneur (in Brüssel der hohe Beamte der Brüsseler Agglomeration)
Lizenz ausgestellt von
Der Schießsportverband, dem dein Verein angehört, nach dem Dekret dieser Gemeinschaft
Schießeinheiten
Mindestens 12 im Jahr, gezählt nach den Regeln der jeweiligen Gemeinschaft
Geltungsdauer
5 Jahre (flämisch und französischsprachig); ein Kalenderjahr, bis zu fünfmal verlängert (deutschsprachig)
Geltungsdauer der Erlaubnis
Kein Enddatum; Prüfung alle 5 Jahre
Erlaubnisgebühr
134,94 € pro Antrag (Gouverneur von Ostflandern, Oktober 2026; jährlich indexiert)
Alter
16 für eine Lizenz (14 für eine olympische Disziplin, französischsprachig, oder eine ISSF- oder IBU-Disziplin, deutschsprachig); 18 für eine Erlaubnis

Die Regeln in Kürze

Sechs Regeln, jede mit ihrer Quelle
Erlaubnis
Sportschießen mit einer erlaubnispflichtigen Waffe erfordert eine Sportschützenlizenz für diese Waffenkategorie, eine vorläufige Lizenz oder ein anderes Dokument, das das Dekret der Gemeinschaft anerkennt. Jede Gemeinschaft erkennt die Lizenzen der beiden anderen an.Decreet 11.05.2007, art. 8 § 1; Décret 20.12.2011, art. 6 § 1; Dekret 20.11.2006, Art. 3
Vorläufige Lizenz
Du beginnst mit einer vorläufigen Lizenz: für eine Kategorie, gültig 12 Monate (flämisch) oder sechs Monate mit einer Verlängerung um sechs Monate (französischsprachig), oder für eine oder mehrere Kategorien, gültig höchstens 12 Monate (deutschsprachig). Mit ihr schießt du nur unter Aufsicht.Decreet 11.05.2007, art. 9 § 4; Décret 20.12.2011, art. 7 § 1; Dekret 20.11.2006, Art. 5
Prüfungen
Die Lizenz erfordert eine theoretische und eine praktische Prüfung für jede Waffenkategorie, einen Strafregisterauszug und ein ärztliches Attest, ab 16 Jahren oder in einigen Disziplinen in zwei Gemeinschaften ab 14.Decreet 11.05.2007, art. 9 § 2; Décret 20.12.2011, art. 7 § 2 und 11 § 3; Dekret 20.11.2006, Art. 6
Schießeinheiten
Um die Lizenz zu behalten, weist du mindestens 12 Schießeinheiten im Jahr nach, gezählt nach den Regeln deiner Gemeinschaft: in deinem Schießbuch in Flandern und der Französischen Gemeinschaft, als Aktivitätsnachweis in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.Decreet 11.05.2007, art. 2, 12° und 10 § 1; Décret 20.12.2011, art. 3 und 11 § 1; Dekret 20.11.2006, Art. 2 Nr. 3 und 9
Erlaubnis
Eine Waffe auf der Sportwaffenliste des Ministers braucht nur die Lizenz. Jede andere erlaubnispflichtige Feuerwaffe braucht die Erlaubnis des Gouverneurs; für sie belegt die Lizenz den rechtmäßigen Grund und erspart dir die Prüfungen und das ärztliche Attest der Erlaubnis für dieselbe Waffenart.Wapenwet art. 11, 12, 2°; KB 29.12.2006, art. 2, 2°; MB 15.03.2007, art. 1
Fünfjahresprüfung
Eine Erlaubnis hat kein Enddatum, aber einmal alle fünf Jahre prüft der Gouverneur, ob du ihre Voraussetzungen noch erfüllst. Bei einer für das Sportschießen erteilten Erlaubnis legst du dann eine Sportschützenlizenz vor, die für die Waffenart gilt, die du besitzt (Wapenwet art. 32; KB 29.12.2006, art. 2/1).Wapenwet art. 32; KB 29.12.2006, art. 2/1

Gouverneurserlaubnis und Lizenz

Zwei Ebenen und wo sie sich treffen

Jede Feuerwaffe, die weder verboten noch frei erhältlich ist, und einige weitere Waffen, die der König hinzufügt (zu Druckluftwaffen siehe Luftgewehre unten), ist vergunningsplichtig / soumise à autorisation (erlaubnispflichtig), ob du sie mit einer Erlaubnis oder, bei einer Waffe auf der Liste des Ministers, mit deiner Lizenz besitzt (Wapenwet art. 3 § 3). Das Wapenwet verbietet einer Privatperson, eine solche Feuerwaffe oder ihre Munition ohne eine vergunning tot het voorhanden hebben / autorisation de détention (Besitzerlaubnis) des Gouverneurs der Provinz, in der du wohnst, zu besitzen, sofern keine Ausnahme gilt. Der Gouverneur entscheidet nach Stellungnahme des örtlichen Polizeichefs, und jede Erlaubnis gilt für eine Waffe (Wapenwet art. 11 § 1). In der Region Brüssel-Hauptstadt entscheidet stattdessen der hoge ambtenaar (hohe Beamte) der Brüsseler Agglomeration (safe.brussels).

Die sportschutterslicentie / licence de tireur sportif / Lizenz für Sportschützen ist ein Dokument der Gemeinschaft, das nach deren Dekret von dem Verband ausgestellt wird, dem dein Verein angehört, für die darin genannten Waffenkategorien. Die beiden treffen sich an vier Stellen:

  • Die Lizenz ist der Nachweis des rechtmäßigen Grundes „sportief en recreatief schieten“ (Sport- und Freizeitschießen), wenn du eine Erlaubnis beantragst, und eine dafür erteilte Erlaubnis gilt nur für die Benutzung der Waffe zu diesem Zweck oder für historische, folkloristische, kulturelle oder wissenschaftliche Aktivitäten (Wapenwet art. 11 § 3, 9° b; KB 29.12.2006, art. 2, 2°).
  • Ein Lizenzinhaber darf die Waffen auf der Sportwaffenliste des Ministers und ihre Munition ohne Erlaubnis besitzen, soweit die Lizenz ihre Benutzung abdeckt (Wapenwet art. 12, 2°; MB 15.03.2007, art. 1).
  • Ein Lizenzinhaber, der eine Erlaubnis beantragt, ist für eine Waffe derselben Art wie einer, in der er für die Lizenz geprüft wurde, von der theoretischen und praktischen Prüfung befreit, ebenso vom ärztlichen Attest (Wapenwet art. 11 § 4).
  • Die Lizenz und das Recht, eine Waffe zu besitzen, sind miteinander verknüpft. Jeder Verband teilt dem Gouverneur mit, wer eine Lizenz hat: bei jeder Entscheidung in Flandern, bis zum 30. April jedes Jahres in der Französischen Gemeinschaft und vor dem 30. April in der Deutschsprachigen. Die flämischen und französischsprachigen Verbände teilen dem Gouverneur außerdem sofort mit, wenn eine Lizenz entzogen oder ausgesetzt wird, und in Flandern teilt der Gouverneur dem Verband mit, wenn ein Recht zum Waffenbesitz ausgesetzt oder entzogen wird. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft setzt die Regierung eine Lizenz aus oder entzieht sie, und ihre Entscheidung wird an den Gouverneur weitergeleitet (Decreet 11.05.2007, art. 16; Décret 20.12.2011, art. 20–21; Dekret 20.11.2006, Art. 11 § 2 und 13 § 1).
Welche Waffe was braucht
WaffeWas du brauchstQuelle
Auf der Sportwaffenliste des MinistersEine gültige Lizenz für ihre Kategorie; der Verkäufer schickt dem Gouverneur innerhalb von acht Tagen ein Übertragungsformular Modell 9, und die Registrierung ist kostenlosWapenwet art. 12, 2°; KB 20.09.1991, art. 25 § 1; Gouverneur von Ostflandern
Jede andere erlaubnispflichtige Feuerwaffe, etwa eine halbautomatische ZentralfeuerpistoleDie Erlaubnis des Gouverneurs, mit der Lizenz als rechtmäßigem GrundWapenwet art. 11; KB 29.12.2006, art. 2, 2°
Eine Waffe, die jemand anderes rechtmäßig besitzt, auf dem SchießstandDeine Lizenz: Ihre Inhaber dürfen auch mit Waffen schießen, die andere rechtmäßig besitzenWapenwet art. 12, zweiter Absatz

Die Liste des Ministers (Ministerieel besluit vom 15. März 2007) hat sieben Zeilen:

  • Mehrladewaffen über 60 cm Länge oder mit einem Lauf über 30 cm, ausgenommen Mehrlader mit glattem Lauf unter 60 cm und Vorderschaftrepetierer;
  • Einzellader mit gezogenem Lauf über 60 cm Länge oder mit einem Lauf über 30 cm;
  • Einzellader mit glattem Lauf;
  • Randfeuer-Einzellader mit mindestens 28 cm Länge;
  • doppelläufige Waffen mit nebeneinander- oder übereinanderliegenden Läufen über 60 cm Länge;
  • für das Sportschießen konstruierte Pistolen im Kaliber .22 mit höchstens fünf Schuss;
  • nur mit Schwarzpulver geladene Waffen, deren Patent aus der Zeit vor 1890 stammt.

Inhaber einer Lizenz oder einer Erlaubnis dürfen einander Waffen einer Art leihen, die der Entleiher besitzen darf, für die Dauer und den Ort der Aktivität. Sofern nicht beide anwesend sind, müssen sie eine unterschriebene und datierte schriftliche Vereinbarung mit beiden Namen und Anschriften, dem Verliehenen und der Dauer sowie ihre Dokumente oder Kopien davon vorzeigen können (Wapenwet art. 12/1).

Ein Lizenzinhaber oder ein Erlaubnisinhaber, der sportlich schießt, darf eine Waffe ohne Waffenschein führen, aber nur im Rahmen des Sportschießens und mit einem rechtmäßigen Grund (Wapenwet art. 15). Inhaber einer Lizenz oder einer Erlaubnis transportieren ihre Waffen nur mit einem rechtmäßigen Grund: außer Sicht und nicht leicht erreichbar, entladen mit leeren Magazinen, im verschlossenen Kofferraum des Fahrzeugs, sofern das nicht tatsächlich unmöglich ist, entweder in einem verschlossenen Koffer oder durch ein Abzugsschloss oder das Entfernen eines wesentlichen Teils unbrauchbar gemacht, und die Munition getrennt in einem verschlossenen Koffer oder einer verschlossenen Tasche (KB 24.04.1997, art. 15).

Deine erste Erlaubnis

Verein, Probelizenz, Prüfungen, Lizenz, dann die Waffe
  1. Tritt einem Schützenverein bei, der einem Schießsportverband angehört: Der Sportschütze des flämischen Dekrets ist über einen Verein Mitglied eines Verbands, der französischsprachige Antragsteller muss dem anerkannten Verband angeschlossen sein, und der deutschsprachige Antragsteller muss Mitglied eines Schützenvereins sein (Decreet 11.05.2007, art. 2, 8°; Décret 20.12.2011, art. 7 § 2, 2°; Dekret 20.11.2006, Art. 5).
  2. Beantrage beim Verband eine voorlopige sportschutterslicentie / licence provisoire / provisorische Lizenz, mit einem höchstens drei Monate alten Strafregisterauszug, einem ärztlichen Attest (flämisch und französischsprachig) und der Zustimmung deiner Eltern, wenn du unter 18 bist (BVR 01.06.2007, art. 7; Décret 20.12.2011, art. 7 § 2 und 24 § 1, 1°; AGCF 13.09.2012, art. 3; Dekret 20.11.2006, Art. 5 und 6 § 1). Der flämische Verband stellt sie innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen aus (BVR 01.06.2007, art. 8 § 3).
  3. Lerne das Schießen unter Aufsicht eines Verbandsinstruktors (flämisch), eines Übungsleiters oder, wenn keiner am Schießstand ist, eines Prüfers mit fünf Jahren Erfahrung (französischsprachig) oder einer zugelassenen Standaufsicht (deutschsprachig). In Flandern und der Französischen Gemeinschaft wird jede Schießeinheit in dein Schießbuch eingetragen. In der Französischen Gemeinschaft schießt du mindestens sechs Einheiten in sechs Monaten, eine pro Monat, wobei höchstens zwei pro Monat gezählt werden (Décret 20.12.2011, art. 7 § 1 und 9; AGCF 13.09.2012, art. 16 § 2). Die flämische Lizenz verlangt eine aktive Mitgliedschaft, mindestens sechs Monate in einem Verband mit 12 Schießeinheiten im Jahr (Decreet 11.05.2007, art. 2, 12° und 9 § 2, 3°); die deutschsprachige sechs Monate als aktiver Sportschütze im Verein (Dekret 20.11.2006, Art. 6 § 1 Ziffer 2).
  4. Bestehe die theoretische und die praktische Prüfung für die Kategorie (siehe die Prüfungen unten). In der Französischen Gemeinschaft legst du sie im letzten Monat der vorläufigen Lizenz ab; fällst du durch, wird sie auf Antrag um sechs Monate verlängert, und endet sie ohne Lizenz, wartest du ein Jahr auf eine neue vorläufige Lizenz (Décret 20.12.2011, art. 10). Ein flämischer Kandidat, der durchfällt, kann eine neue vorläufige Lizenz beantragen (Decreet 11.05.2007, art. 9 § 4).
  5. Erhalte die Lizenz für diese Kategorie. In der Französischen Gemeinschaft reichst du außerdem die schriftliche Zustimmung deines Ehepartners und jeder anderen mit dir lebenden erwachsenen Person dazu ein, dass du eine Waffe zu Hause aufbewahrst (Décret 20.12.2011, art. 11 § 3, 4°).
  6. Kaufe die Waffe. Eine Waffe auf der Liste des Ministers wird auf dem Formular Modell 9 registriert, das der Verkäufer innerhalb von acht Tagen an den Gouverneur schickt (KB 20.09.1991, art. 25 § 1). Für jede andere erlaubnispflichtige Feuerwaffe beantragst du beim Gouverneur eine Erlaubnis, Modell 4, mit einer Kopie deiner Lizenz, der unterschriebenen Zustimmung jeder mit dir lebenden erwachsenen Person und einem höchstens drei Monate alten Strafregisterauszug (Wapenwet art. 11 § 3; Gouverneur von Ostflandern). Der Gouverneur entscheidet innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags, eine Frist, die einmal um bis zu sechs Monate verlängert werden kann (Wapenwet art. 31). Die Erlaubnis berechtigt dich, die Waffe innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ausstellung zu kaufen oder einzuführen; tust du das nicht, verfällt sie und muss innerhalb von acht Tagen an den Gouverneur zurückgehen (KB 20.09.1991, art. 10).

Es gibt einen zweiten Weg, ohne Lizenz: Du beantragst direkt eine Erlaubnis. Nach der theoretischen Prüfung kann das Verfahren für bis zu ein Jahr ausgesetzt werden, und mit der datierten Bescheinigung, die dir der Gouverneur gibt, darfst du auf einem zugelassenen Schießstand für die praktische Prüfung üben, mit einer Waffe und Munition, die dort dafür bereitgestellt werden. Bis zum Ende dieses Jahres musst du die praktische Prüfung bestehen, sonst wird die Erlaubnis verweigert (KB 20.09.1991, art. 9bis § 1; Gouverneur von Ostflandern).

Die Länderseite hat einen Abschnitt über die Royal Belgian Shooting Sport Federation (RBSSF) und die belgischen Scheiben, die Shooter auswertet.

Die Prüfungen

Theorie und Praxis, je Kategorie

Jede Gemeinschaft legt ihre eigenen Prüfungen fest, die einmal für jede Waffenkategorie der Lizenz abgelegt werden. Die flämischen Kategorien sind Revolver, Pistolen, Langwaffen mit glattem Lauf, Langwaffen mit gezogenem Lauf und Schwarzpulverwaffen; die französischsprachigen und deutschsprachigen sind Kurzwaffen, Langwaffen mit gezogenem Lauf, Langwaffen mit glattem Lauf und Schwarzpulverwaffen (Decreet 11.05.2007, art. 6; Décret 20.12.2011, art. 2; Erlass 23.05.2007, Art. 2).

Die Prüfungen in jeder Gemeinschaft
GemeinschaftTheoretische PrüfungPraktische PrüfungQuelle
FlämischMultiple Choice zu den Regeln für Sportschützen und zu Besitz, Transport, Benutzung und Aufbewahrung der Waffen der Kategorie und ihrer Munition; bestanden mit 60 %; eine Wiederholung während der vorläufigen LizenzLaden, Entladen, Sichern, Schießen und Zerlegen, Handhabung am Schießstand, Gebrauch der Visierung, Kontrolle von Rückstoß und Richtung; bestanden, wenn jede Handlung sicher ist; eine Wiederholung während der vorläufigen LizenzDecreet 11.05.2007, art. 9 § 2; BVR 01.06.2007, art. 3 § 4–5
FranzösischsprachigZehn Multiple-Choice-Fragen zum Waffengesetz und zu den Regeln für Sportschützen; bestanden mit 60 %, eine falsche Antwort kostet einen Punkt; Wiederholung frühestens einen Monat späterMindestens fünf Patronen, bewertet nach Sicherheit und Technik; drei Fehler, ein Sicherheitsfehler oder das Verfehlen des für die Prüfung festgelegten Minimums bedeuten Nichtbestehen; Wiederholung frühestens einen Monat späterDécret 20.12.2011, art. 11 § 3; AGCF 13.09.2012, art. 8–9
DeutschsprachigSchriftlich, zum Waffengesetz, zum Dekret und zu den Notwehrartikeln des Strafgesetzbuchs, deren Fragen K.-o.-Fragen sind; bestanden mit zwei Dritteln richtiger AntwortenSicherheitsregeln, Ballistik, ein Schießtest und Störungen, vor einer Jury mit je einem Vertreter einer lokalen Polizeizone, eines Verbands und der RegierungDekret 20.11.2006, Art. 6 § 1; Erlass 23.05.2007, Art. 4–6

Der deutschsprachige Erlass nennt noch die Artikel 416 und 417 des Strafgesetzbuchs von 1867, seine Notwehrartikel, die das neue Strafgesetzbuch am 1. September 2026 ersetzt hat (Erlass 23.05.2007, Art. 4).

Hast du bereits eine Erlaubnis für eine Waffe derselben Kategorie, bist du von beiden flämischen Prüfungen für diese Kategorie befreit (Decreet 11.05.2007, art. 9 § 3); eine Erlaubnis oder eine Lizenz für eine andere Kategorie befreit dich von der französischsprachigen theoretischen Prüfung (AGCF 13.09.2012, art. 10). Umgekehrt befreit dich eine Lizenz von den Prüfungen der Erlaubnis für eine Waffe der Art, in der du geprüft wurdest, und eine für eine frühere Erlaubnis bestandene theoretische Prüfung gilt zwei Jahre (Wapenwet art. 11 § 4).

Schießeinheiten für den Erhalt der Lizenz

12 pro Jahr, drei Zählweisen

Jede Gemeinschaft verlangt regelmäßiges Schießen und prüft es jedes Jahr. Flandern und die Französische Gemeinschaft halten es im sportschuttersboekje / carnet de tir sportif (Schießbuch) fest; das deutschsprachige Dekret verlangt einen Aktivitätsnachweis und nennt kein Schießbuch. Eine Lizenz, deren Anforderungen nicht erfüllt sind, wird entzogen oder verliert ihre Gültigkeit, und eine für das Sportschießen erteilte Erlaubnis stützt sich bei ihrer Fünfjahresprüfung auf eine gültige Lizenz.

Wie viel du schießen musst
GemeinschaftAnforderungWas als Schießeinheit zähltQuelle
Flämisch12 Schietbeurten (Schießeinheiten) im Jahr, an mindestens 12 Tagen und in mindestens zwei Quartalen, nach sechs Monaten in einem VerbandSchießen mit einer erlaubnispflichtigen Waffe, Listenwaffen eingeschlossen, auf einem Schießstand, bei einer Einheit, die ein Verein organisiert, wie das Register des Schießstands zeigtDecreet 11.05.2007, art. 2, 10° und 12°; art. 14
Französischsprachig12 Séances (Schießeinheiten) im Jahr für die erste Kategorie, verteilt auf mindestens drei Quartale; 3 weitere für die anderen Kategorien zusammen, mindestens eine in jeder, ebenfalls verteilt auf mindestens drei QuartaleEine Trainingseinheit mit einer erlaubnispflichtigen Waffe, abgezeichnet von einem Übungsleiter oder Prüfer: mindestens 30 Schuss mit einer Kurzwaffe oder einem Gewehr, 25 Wurfscheiben mit einer Waffe mit glattem Lauf, 13 Schuss mit Schwarzpulver. Ein provinzialer, regionaler, nationaler oder internationaler Wettkampf zählt als eineDécret 20.12.2011, art. 1, 5° und 3; AGCF 13.09.2012, art. 16 § 1
Deutschsprachig12 Schießübungen pro Kalenderjahr; die jährliche Verlängerung verlangt einen Nachweis dieser Aktivität in jeder WaffenkategorieEine Übung, die ein Verband oder ein Verein organisiertDekret 20.11.2006, Art. 2 Nr. 3 und 9
  • Flämisch: Bis zum Jahrestag der Lizenz für deine erste Kategorie gibst du dem Verband eine Kopie deines Schießbuchs, die zeigt, dass du aktives Mitglied bist, und ein höchstens drei Monate altes Führungszeugnis. Tust du das nicht, leitet der Verband den Entzug der Lizenz ein (BVR 01.06.2007, art. 4). Das Schießbuch hält den ausrichtenden Verein, Datum und Ort sowie die Waffenkategorie fest (BVR 01.06.2007, art. 12).
  • Französischsprachig: Im Monat vor jedem Jahrestag der Lizenz schickst du dem Verband eine Kopie deines Schießbuchs, die regelmäßiges Schießen in jeder Kategorie zeigt, mit einem höchstens drei Monate alten Strafregisterauszug. Ohne die Kopie des Schießbuchs ist die Lizenz für diese Kategorie nicht mehr gültig (Décret 20.12.2011, art. 11 § 1; AGCF 13.09.2012, art. 15). Jede Schießeinheit wird mit Datum, Ort sowie Stempel und Unterschrift des Übungsleiters oder Prüfers eingetragen (AGCF 13.09.2012, art. 15).
  • Deutschsprachig: Die Lizenz gilt bis zum 31. Dezember und wird jedes Jahr gegen Nachweis der Vereinsmitgliedschaft und deiner Aktivität in jeder Kategorie verlängert (Dekret 20.11.2006, Art. 8–9).

In der Französischen Gemeinschaft kannst du beim Verband eine Pause von bis zu sechs Monaten beantragen, die während einer Lizenz zweimal verlängert oder erneuert werden kann. Während einer genehmigten Pause wird für jede Kategorie eine Schießeinheit pro Monat gezählt (Décret 20.12.2011, art. 15; AGCF 13.09.2012, art. 17). Die für diesen Leitfaden gelesenen flämischen und deutschsprachigen Regeln sehen keine solche Pause vor.

Die Erlaubnis hat für einen Lizenzinhaber keine eigene Mindestzahl an Schießeinheiten: Bei der Fünfjahresprüfung ist eine für die Waffenart gültige Lizenz der Nachweis (KB 29.12.2006, art. 2/1). Ein Erlaubnisinhaber ohne Lizenz, der als Freizeitschütze schießt, weist mindestens fünf Schießeinheiten in jedem Kalenderjahr und 50 in den fünf Kalenderjahren vor der Prüfung nach (KB 29.12.2006, art. 2/1, 2°).

Verlängerung und Fünfjahresprüfung

Fünfjahreslizenz; Erlaubnis alle fünf geprüft
Laufzeiten und Verlängerung
DokumentLaufzeitVerlängerungQuelle
Flämische LizenzFünf Jahre ab Ausstellung der ersten Kategorie, jedes Jahr validiertMindestens einen Monat vor Ablauf beantragen, mit einer Kopie deines Schießbuchs sowie einem Führungszeugnis und einem ärztlichen Attest, die höchstens drei Monate alt sind; keine neue praktische Prüfung, die theoretische Prüfung nur nach einer wesentlichen Regeländerung erneutDecreet 11.05.2007, art. 9 § 2, 7° und 10; BVR 01.06.2007, art. 2 und 5
Französischsprachige LizenzFünf Jahre, jedes Jahr geprüftIm letzten Monat der Gültigkeit: dein Schießbuch mit regelmäßigem Schießen für jedes Jahr, ein Strafregisterauszug und ein ärztliches AttestDécret 20.12.2011, art. 11 § 1 und 13
Deutschsprachige LizenzBis zum 31. Dezember des Ausstellungsjahres, jährlich bis zu fünfmal verlängert, höchstens fünf JahreDanach erneuert gegen Nachweis von Mitgliedschaft und Aktivität, ein Führungszeugnis und ein ärztliches AttestDekret 20.11.2006, Art. 8–10
Erlaubnis des GouverneursKein EnddatumAlle fünf Jahre prüft der Gouverneur, ob du die Voraussetzungen noch erfüllstWapenwet art. 32; KB 29.12.2006, art. 2/1

Eine später zu einer Lizenz hinzugefügte Kategorie gilt nur bis zum Ende der Laufzeit der ersten Lizenz (Decreet 11.05.2007, art. 10 § 1; Décret 20.12.2011, art. 11 § 2).

Eine Erlaubnis hat kein Enddatum, aber einmal alle fünf Jahre prüft der Gouverneur, ob du ihre Voraussetzungen noch erfüllst. Bei einer für das Sportschießen erteilten Erlaubnis legst du dann eine Sportschützenlizenz vor, die für die Waffenart gilt, die du besitzt (Wapenwet art. 32; KB 29.12.2006, art. 2/1).

Das Gesetz setzt die Gebühr für die Beantragung oder Verlängerung einer Erlaubnis als Pauschalbetrag für alle Erlaubnisse auf den Namen derselben Person fest: 85 Euro nach dem Index von November 2006, jährlich indexiert und bei Ablehnung des Antrags nicht erstattet (Wapenwet art. 51, 1°, 53 und 55). Die Verwaltung des Gouverneurs von Ostflandern verlangt 134,94 € pro Antrag und sagt, dass für die Fünfjahresprüfung eine Gebühr anfällt, ohne den Betrag zu nennen.

Ein flämischer Verband darf höchstens 100 Euro für eine Fünfjahreslizenz, 50 für eine vorläufige Lizenz und 50 für jede Prüfung verlangen, Beträge, die jedes Jahr an den Gesundheitsindex angepasst werden (BVR 01.06.2007, art. 19). Die für diesen Leitfaden gelesenen französischsprachigen und deutschsprachigen Regeln legen keine Lizenzgebühr fest.

Wie viele Waffen

Kein Limit; je Waffe eine Erlaubnis

Keine für diesen Leitfaden gelesene belgische Regel legt eine Höchstzahl an Waffen für einen Sportschützen fest. Jede Erlaubnis gilt für eine Waffe, und die Waffenart muss zum dafür angegebenen Grund passen (Wapenwet art. 11 § 1 und § 3, 9°). Bei der Fünfjahresprüfung muss die Lizenz für die Waffenart gelten, die du besitzt (KB 29.12.2006, art. 2/1).

Was sich mit der Anzahl ändert, ist die Aufbewahrung. Die Aufbewahrungsregeln zählen jede erlaubnispflichtige Waffe, auch Listenwaffen, die mit einer Lizenz besessen werden; sie werden ab 6 und ab 11 Waffen strenger, und die Stufen für private Besitzer enden bei 30 (siehe Aufbewahrung unten). Eine private Sammlung oder ein Lager von mehr als 30 erlaubnispflichtigen Feuerwaffen fällt unter die Klasse G des Aufbewahrungserlasses (KB 24.04.1997, art. 1, 9° und 5, 8°).

Aufbewahrung

Nach Anzahl der Waffen

Immer: Waffen entladen, Waffen und Munition außerhalb der Reichweite von Kindern und nicht zusammen griffbereit, und nichts außerhalb des Ortes, das zeigt, dass dort Waffen oder Munition aufbewahrt werden (KB 24.04.1997, art. 11 § 2). Dann, nach der Anzahl der erlaubnispflichtigen Waffen, die du aufbewahrst, Listenwaffen eingeschlossen:

  • 1 bis 5: mindestens eines von: Abzugsschloss, Entfernen und getrenntes Aufbewahren eines Teils, ohne das die Waffe nicht funktioniert, oder eine Kette an einem festen Punkt (KB 24.04.1997, art. 11 § 3).
  • 6 bis 10: ein abschließbarer Waffenschrank aus robustem Material, der nicht leicht aufzubrechen ist und nicht zeigt, was er enthält (KB 24.04.1997, art. 11 § 4).
  • 11 bis 30: ein eigens dafür gebauter Waffentresor mit Schlüssel-, Zahlen- oder biometrischem Schloss, in einem Raum, dessen Türen und Fenster ordnungsgemäß verschlossen sind, mit sicher und für andere unzugänglich aufbewahrten Schlüsseln (KB 24.04.1997, art. 11 § 5).

Andere Maßnahmen dürfen verwendet werden, wenn sie ebenso sicher sind, was die Kontrolle beurteilt (KB 24.04.1997, art. 10). Das flämische Dekret fügt hinzu, dass ein Sportschütze Waffen und Munition getrennt aufbewahrt, in einem verschlossenen Schrank oder einem verschlossenen Raum, außerhalb der Reichweite von Kindern und Unbefugten (Decreet 11.05.2007, art. 4). Melde den Verlust oder Diebstahl einer erlaubnispflichtigen Waffe sofort der örtlichen Polizei (Wapenwet art. 10).

Druckluft, Jagd, Sammler

Andere Wege und Schießen ohne Lizenz
  • Druckluftwaffen: siehe Luftgewehre unten.
  • Freizeitschützen: Eine Erlaubnis kann für Sport- oder Freizeitschießen ohne Lizenz erteilt werden, gegen schriftlichen Nachweis des Schießens; bei der Fünfjahresprüfung mindestens fünf Schießeinheiten in jedem Kalenderjahr und 50 in fünf Jahren (KB 29.12.2006, art. 2, 2° und 2/1, 2°). Das französischsprachige und das deutschsprachige Dekret erkennen eine Erlaubnis des Gouverneurs als Dokument für das Sportschießen an (Décret 20.12.2011, art. 6 § 1, 5°; Dekret 20.11.2006, Art. 3).
  • Ein Tag im Jahr: Ein Erwachsener darf einmal im Jahr auf einem zugelassenen Schießstand eine erlaubnispflichtige Waffe besitzen, mit einer Tageskarte, die der Schießstand ausstellt (Wapenwet art. 12, 5°; Gouverneur von Ostflandern). Das deutschsprachige Dekret erkennt die Tageskarte für das Sportschießen an (Dekret 20.11.2006, Art. 3).
  • Jagd: Wer ein Jachtverlof (Jagdschein) hat, darf die zur Jagd erlaubten Langwaffen dort, wo dieser Schein gilt, ohne Erlaubnis besitzen (Wapenwet art. 12, 1°).
  • Sammler: Der Aufbau einer Sammlung historischer Waffen ist ein eigener rechtmäßiger Grund, und solche Waffen werden ohne Benutzung besessen, bis die Sammlung anerkannt ist (Wapenwet art. 11 § 3, 9° e; KB 29.12.2006, art. 2, 5°).

Luftgewehre

Jede Leistung erlaubnisfrei, Kauf ab 18
Erlaubnisfrei
Ein Luftgewehr gilt als niet-vuurwapen / arme non à feu (keine Feuerwaffe: nicht durch Pulver oder ein Zündmittel angetrieben) und ist damit vrij verkrijgbaar / en vente libre (frei erhältlich), sofern keine Sonderregel gilt. Eine lange Druckluftwaffe, über 60 cm oder mit einem Lauf über 30 cm, ist bei jeder Leistung frei erhältlich, wie das Rundschreiben des Justizministers bestätigt; sie braucht weder eine Erlaubnis des Gouverneurs noch eine Sportschützenlizenz einer Gemeinschaft, auch wenn die Erlasse der Französischen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft 10 m Luftgewehr und Luftpistole als Disziplinen aufführen.Wapenwet art. 2, 10° und 12°; art. 3 § 2, 1° und § 3; KB 30.03.1995, art. 3; Omzendbrief 25.10.2011, 3.2.2; Decreet 11.05.2007, art. 8 § 1; Décret 20.12.2011, art. 6 § 1; AGCF 13.09.2012, art. 2; Dekret 20.11.2006, Art. 2 Nr. 6–7, Art. 3 und 4.1; Erlass 23.05.2007, Art. 2
Alter
Niemand darf eine Druckluftwaffe an eine Privatperson unter 18 verkaufen, und sie darf erst überlassen werden, wenn der Erwerber einen Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt hat. Der FOD Justitie / SPF Justice (das föderale Justizministerium) erklärt, dass Kauf oder Erwerb jeder frei erhältlichen Waffe außer einer Klingenwaffe Erwachsenen vorbehalten ist und dass, wer eine überlässt, den Personalausweis des anderen prüfen muss.Wapenwet art. 19, 2°; KB 30.03.1995, art. 2 und 4; FOD Justitie, Vrij verkrijgbare wapens
Jüngere Schützen
Das Waffengesetz nennt kein Alter für den Besitz einer frei erhältlichen Druckluftwaffe oder das Schießen damit. Im Sport gelten die Regeln der drei Gemeinschaften für junge Schützen so für Druckluftwaffen, wie die Tabelle unten es darlegt, auch wenn die flämische Instruktorenregel und die deutschsprachige Definition nicht genau auf Druckluftwaffen passen.Wapenwet art. 11 § 3, 1° und 19, 2°; Decreet 11.05.2007, art. 2, 5°, art. 5 und 6; Décret 20.12.2011, art. 24 § 1; Dekret 20.11.2006, Art. 2 Nr. 10 und Art. 4
Kauf und Verkauf
Wer gewohnheitsmäßig mit Druckluftwaffen handelt, braucht die Zulassung des Gouverneurs als wapenhandelaar / armurier (Waffenhändler), Spielwarengeschäfte eingeschlossen, so das Ministerium. Verkauf, Anbieten oder Überlassen einer solchen Waffe ist auf einem öffentlichen Markt, einer Messe (beurs / bourse) oder an einem anderen Ort ohne feste Niederlassung verboten, außer bei einer öffentlichen Versteigerung durch einen Gerichtsvollzieher oder Notar oder, bei frei erhältlichen, auf einer vom Justizminister genehmigten Messe; ebenso verboten ist es, Fernabsatz an Privatpersonen zu organisieren. Das Ministerium schließt außerdem Versand- und Onlineverkauf, den Onlinekauf sowie Verkauf und Preise auf Jahrmärkten aus.Wapenwet art. 2, 1°; art. 5 § 1; art. 19, 1° und 5°; KB 30.03.1995, art. 2; FOD Justitie, Vrij verkrijgbare wapens
Wo du schießen darfst
Das Waffengesetz sagt nicht, wo mit einer Druckluftwaffe geschossen werden darf, und nach ihm braucht ein reiner Druckluftschießstand keine Zulassung: Sein Begriff schietstand / stand de tir (Schießstand) gilt für Feuerwaffen. Anderswo entscheiden die Gemeinden per kommunaler Polizeiverordnung, erlassen nach dem Neuen Gemeindegesetz für Sauberkeit, Gesundheit, Sicherheit und Ruhe an öffentlichen Orten. Das Schießen auf Tiere fällt unter das Jagd-, Naturschutz- und Tierschutzrecht der Regionen, das dieser Leitfaden nicht behandelt.Wapenwet art. 2, 19° und 20; Omzendbrief 25.10.2011, 2.1 und 8.1.1; Nieuwe Gemeentewet art. 119 und 135 § 2; Bijzondere wet 8.08.1980, art. 6 § 1, III, 2° und 5°, und XI
Brüssel
In Brüssel etwa verbietet die gemeinsame Polizeiverordnung der 19 Gemeinden die Benutzung einer Druckluftwaffe ohne Genehmigung der zuständigen Behörde im öffentlichen Raum, an öffentlich zugänglichen Orten und auf Privatgrund, wo sie die öffentliche Sicherheit gefährden kann, außer auf zugelassenen Schießständen und in Schießbuden auf Jahrmärkten. Sie gilt ab 16 (14 in Koekelberg, Berchem-Sainte-Agathe und Etterbeek). Die Verwaltungsgeldbußen reichen bis 500 Euro, bei Minderjährigen bis 175; die Waffe wird beschlagnahmt und kann, wenn sie verwaltungsrechtlich beschlagnahmt wurde, vernichtet werden.Règlement général de police commun aux 19 communes bruxelloises, art. 1 § 1, 2, 4 § 2 und 43
Führen
Eine frei erhältliche Waffe, Luftgewehre und Anscheinswaffen eingeschlossen, darf nur führen, wer einen wettige reden / motif légitime (rechtmäßigen Grund) nachweisen kann. Das Gesetz definiert den Grund nicht. Das Rundschreiben des Justizministers überlässt das letzte Wort den Gerichten und erwartet, dass sie abwägen, wie geeignet die Waffe für die Tätigkeit ist und wie verantwortungsvoll diese ausgeübt wird.Wapenwet art. 9; Omzendbrief 25.10.2011, 3.3.6
Was als Führen gilt
Nach der Auslegung des Rundschreibens ist Führen, die Waffe zu halten, sie bei sich zu haben, auch in einer Tasche oder einem Koffer, sie griffbereit zum sofortigen Gebrauch zu haben oder sie zu benutzen, auf oder in Sichtweite einer öffentlichen Straße oder eines öffentlichen Orts, etwa griffbereit in einem Auto oder in einem Garten, der von dort einsehbar ist, nicht aber in Innenräumen. Der Transporterlass nennt keine frei erhältliche Druckluftwaffe: Seine Regeln gelten für Erlaubnisinhaber, für Personen, die von der Erlaubnis befreit sind (darunter Inhaber einer Sportschützen- oder Jagdlizenz), und für jeden, der eine frei erhältliche Feuerwaffe transportiert.Omzendbrief 25.10.2011, 10.1; KB 24.04.1997, art. 15 § 1; Wapenwet art. 12
Aufbewahrung
Die föderalen Aufbewahrungsvorschriften (siehe Abschnitt „Aufbewahrung“) gelten für erlaubnispflichtige Waffen: eine kurze Druckluftwaffe, die eine Erlaubnis braucht, nicht aber eine frei erhältliche. In Flandern bewahrt ein Sportschütze (Verbandsmitglied über einen Verein) Waffen und Munition getrennt voneinander auf, in einem verschlossenen Schrank oder Raum, außerhalb der Reichweite von Kindern und Unbefugten; die Regel nennt keine Waffenart und erfasst daher Druckluftwaffen.KB 24.04.1997, art. 1, 9°, 10 und 11; Decreet 11.05.2007, art. 2, 8° und art. 4
Kurze Druckluftwaffen
Eine kurze Druckluft- oder Gaswaffe, die repetiert, halbautomatisch oder automatisch schießt oder wie eine Feuerwaffe aussieht und in 2,5 m Abstand von der Mündung mehr als 7,5 Joule abgibt, ist erlaubnispflichtig und braucht die Erlaubnis des Gouverneurs (siehe „Gouverneurserlaubnis und Lizenz“). Eine Sportpistole bleibt frei erhältlich mit einer Visierlinie über 300 mm, einem Gewicht über 1 kg, seiten- und höhenverstellbarer Visierung, Kaliber 4,5 mm (.177) und höchstens fünf Schuss.KB 30.03.1995, art. 3 und 4; Wapenwet art. 2, 9° und 11; Omzendbrief 25.10.2011, 3.3.2
Schalldämpfer
Das Waffengesetz macht eine Feuerwaffe mit geluiddemper / silencieux (Schalldämpfer) und einen Schalldämpfer für sich allein zu einer verbotenen Waffe, und das Rundschreiben des Justizministers fügt hinzu, dass dies auch gilt, wenn er in die Waffe eingebaut ist. Ob das einen Schalldämpfer für eine Druckluftwaffe erfasst, ist in den für diesen Leitfaden gelesenen Texten nicht geklärt; frag daher beim Waffendienst deines Gouverneurs nach (in Brüssel bei safe.brussels).Wapenwet art. 3 § 1, 15°; Omzendbrief 25.10.2011, 3.1.1
Strafen
Wer diese föderalen Regeln vorsätzlich bricht, etwa indem er eine Druckluftwaffe an jemanden unter 18 verkauft oder eine ohne rechtmäßigen Grund führt, begeht eine Straftat mit einer Strafe der Stufe 3: mehr als drei und bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und möglicherweise eine Geldbuße von bis zu 200.000 Euro (siehe „Aufhören oder zu wenig schießen“); das Gericht ordnet die Einziehung der Waffe des Täters an. Handel ohne Zulassung bestraft das Gesetz mit einer Strafe der Stufe 4, bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe; der königliche Erlass über Druckluft- und Gaswaffen unterstellt Händler von Druckluftwaffen dieser Zulassung.Wapenwet art. 5 § 1, 9, 19, 2°, 23 und 48; KB 30.03.1995, art. 2 und 4; Strafwetboek art. 36 und 53 § 2
Junge Schützen mit Druckluftwaffen, nach Gemeinschaft
GemeinschaftZustimmung und AufsichtAlterQuelle
FlämischSchriftliche Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter und ein vom Verband bestellter erwachsener Instruktor mit Lizenz für die Kategorie der Waffe, der für eine olympische Disziplin wie 10 m Luftgewehr mindestens ein Initiator-Diplom darin besitzt, ausgestellt oder anerkannt von der Vlaamse Trainersschool (flämische Trainerschule). Die Kategorien umfassen nur erlaubnispflichtige Waffen, daher sagt das Dekret nicht, welche Lizenz ein Instruktor für Druckluftwaffen brauchtDas Alter von 16 im Dekret gilt für erlaubnispflichtige WaffenDecreet 11.05.2007, art. 2, 5° und 13°; art. 5–7
FranzösischsprachigSchriftliche Genehmigung der gesetzlichen Vertreter und ständige Aufsicht eines Erwachsenen mit mindestens zwei Jahren regelmäßigen Sportschießens, der in einer Einheit höchstens drei Minderjährige beaufsichtigen darf; wer Minderjährige beaufsichtigt, legt dem Verband alle fünf Jahre einen Strafregisterauszug (Modell 2) vorAb 8, mit mechanischen Hilfsmitteln und AuflagenDécret 20.12.2011, art. 24 § 1; AGCF 13.09.2012, art. 20
DeutschsprachigNur unter Aufsicht und Anleitung einer zugelassenen Standaufsicht (eines Schießmeisters oder Schießleiters mit einem Ausweis der zuständigen Behörden); eine Zustimmung wird nur für eine Lizenz oder vorläufige Lizenz verlangt (Art. 5–6). Die Regel nennt frei verkäufliche Waffen, die das Dekret als Feuerwaffen definiert, doch der Erlass führt Luftgewehr und Luftpistole unter diesem Begriff auf; die Regel wird daher so gelesen, dass sie Druckluftwaffen erfasstDie Altersgrenzen von 16 und 14 im Dekret gelten für die LizenzDekret 20.11.2006, Art. 2 Nr. 8 und 10, Art. 4–6; Erlass 23.05.2007, Art. 2

Mehr zu Luftgewehren im Shooter-Blog

Unter 18

Lizenz ab 16 oder 14; Erlaubnis erst ab 18

Die Lizenz beginnt in allen drei Gemeinschaften mit 16. Die Französische Gemeinschaft erlaubt sie ab 14 für eine Kategorie in einer olympischen Disziplin, die Deutschsprachige Gemeinschaft für eine ISSF- oder IBU-Disziplin (Decreet 11.05.2007, art. 7; Décret 20.12.2011, art. 7 § 2, 1°; Dekret 20.11.2006, Art. 6 § 2). Minderjährige brauchen die Zustimmung der Eltern und schießen unter Aufsicht: eines Verbandsinstruktors, der eine Lizenz für die Kategorie hat (flämisch), eines Erwachsenen, der seit mindestens zwei Jahren eine Lizenz hat (französischsprachig, bei einer erlaubnispflichtigen Waffe), oder einer zugelassenen Standaufsicht (deutschsprachig) (Decreet 11.05.2007, art. 5; Décret 20.12.2011, art. 24 § 1; Dekret 20.11.2006, Art. 4–6).

Eine Erlaubnis gibt es nur für Erwachsene (Wapenwet art. 11 § 3, 1°). Das französischsprachige Dekret sagt ausdrücklich, dass die Lizenz eines Minderjährigen weder den Besitz noch den Kauf einer erlaubnispflichtigen Waffe erlaubt (Décret 20.12.2011, art. 24 § 2).

Druckluftwaffen unter 18: siehe Luftgewehre oben.

Aufhören oder zu wenig schießen

Lizenz endet; drei Jahre für Listenwaffen

Eine Lizenz, deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird entzogen; in der Französischen Gemeinschaft verliert sie bereits ihre Gültigkeit für eine Kategorie, deren jährliche Kopie des Schießbuchs fehlt (Decreet 11.05.2007, art. 11 § 2; BVR 01.06.2007, art. 4; Décret 20.12.2011, art. 11 § 1 und 17 § 1, 6°; Dekret 20.11.2006, Art. 11 § 2).

Hörst du mit dem Schießen auf, schickst du die Lizenz zurück: innerhalb von drei Monaten (flämisch) oder sofort (französischsprachig). In der Deutschsprachigen Gemeinschaft schickst du sie sofort zurück, wenn du kein aktiver Sportschütze mehr bist, also keine 12 Übungen im Kalenderjahr mehr schießt. Ein flämischer oder deutschsprachiger Schütze, der sie behält, verliert das Recht auf ihre Erneuerung oder Verlängerung (Decreet 11.05.2007, art. 10 § 2; Décret 20.12.2011, art. 16 § 1; Dekret 20.11.2006, Art. 2 Nr. 3 und 11 § 1). In der Französischen Gemeinschaft führt der Weg zu einer neuen Lizenz nach dem Aufhören oder nach einem Entzug oder einer Aussetzung von sechs Monaten oder mehr erneut über die vorläufige Lizenz (Décret 20.12.2011, art. 19).

Waffen von der Liste des Ministers dürfen drei Jahre nach Ablauf der Lizenz behalten werden, aber ohne Munition, für deren Weitergabe du drei Monate Zeit hast. Nimmst du den Sport wieder auf, stoppt die Uhr; nach den drei Jahren braucht die Waffe eine Erlaubnis (Wapenwet art. 13). Die Erlaubnis, sie ohne Munition zu behalten, wird innerhalb von drei Monaten nach Ende der drei Jahre beantragt (Wapenwet art. 11/1 und 11/2).

Bei einer Waffe mit Erlaubnis kann der Gouverneur die Erlaubnis nach Stellungnahme der Staatsanwaltschaft beschränken, aussetzen oder entziehen, wenn der rechtmäßige Grund nicht mehr besteht (Wapenwet art. 11 § 1 und 32). Nach einer Verweigerung, Aussetzung oder einem Entzug muss die Waffe innerhalb der im Bescheid festgelegten Frist bei einer erkend persoon (zugelassene Person, etwa ein zugelassener Händler) hinterlegt oder an sie oder an jemanden übertragen werden, der sie besitzen darf (Wapenwet art. 18). Du kannst beim Justizminister Beschwerde einlegen, per Einschreiben an den föderalen Waffendienst innerhalb von 15 Tagen (Wapenwet art. 30).

Der vorsätzliche Verstoß gegen das Waffengesetz oder die königlichen und ministeriellen Erlasse zu seiner Ausführung ist eine Straftat, die mit einer Strafe der Stufe 3 geahndet wird, zu der das Gericht eine Geldbuße von bis zu 200.000 Euro hinzufügen kann (Wapenwet art. 23, ab dem 1. September 2026). Die drei Dekrete der Gemeinschaften legen keine eigene Strafe fest; sie wirken auf die Lizenz. Im neuen Strafgesetzbuch ist eine Strafe der Stufe 3 eine Freiheitsstrafe von mehr als drei und bis zu fünf Jahren oder eine freiheitsentziehende Behandlung von mehr als zwei und bis zu vier Jahren, ersetzt durch eine Strafe der Stufe 2 oder 1 bei mildernden Umständen (Strafwetboek art. 36). Wer eine Waffe ohne die schriftliche Vereinbarung verleiht, wenn Verleiher und Entleiher nicht beide anwesend sind, wird mit einer Strafe der Stufe 1 mit einer Geldbuße von höchstens 800 Euro je Waffe bestraft, oder 2.400 Euro bei böswilliger Absicht (Wapenwet art. 23, vierter Absatz).

Wie Shooter hilft

Zählt die Tage, die du zählen lässt

Die Shooter-App hat keine belgischen Voreinstellungen; sie zählt gegen Zahlen, die du festlegst, und sie zählt nichts pro Waffe, bevor du „Anzahl der Schüsse für ein genehmigtes Training“ und „Trainings pro Waffe“ einstellst. Diese beiden und „Aktivitätsfenster (Monate)“ sind gemeinsame Einstellungen für alle deine Waffen; nur die „Nächste Aktivitätsfrist“ gehört zu einer Waffe, und eine Waffe ohne Frist wird nicht gezählt. Für jede Waffe mit Frist zählt die App die Tage, an denen du mindestens so viele Schüsse mit ihr abgegeben hast, im Zeitfenster vor diesem Datum. Gib der Waffe den Jahrestag der Lizenz als Frist (den 31. Dezember bei einer deutschsprachigen Lizenz, da die Zählung nach Kalenderjahr läuft) und stelle das Fenster auf 12 Monate.

Da „Trainings pro Waffe“ für jede Waffe mit Frist gilt, passt es nur dort zu den Regeln, wo eine Waffe allein eine Zahl trägt, etwa die Waffe deiner ersten Kategorie in der Französischen Gemeinschaft, 12 im Jahr. Die flämischen 12 und die französischsprachigen 3 für deine anderen Kategorien sind Summen über deine Waffen, denen die Vereinszählung besser folgt: Über ein gleitendes Fenster von Monaten, das du festlegst, zählt sie die Tage, an denen du ein Training als Vereinstraining markiert hast; stelle sie für die flämische Zahl auf 12 in 12 Monaten. Eine Schussschwelle von 30 passt zur französischsprachigen Einheit mit Kurzwaffe oder Gewehr, würde aber eine Einheit mit 25 Wurfscheiben oder 13 Schwarzpulverschüssen auslassen. Die App prüft weder die Verteilung über Quartale, noch zählt sie nach Waffenkategorie; ihre Zahl ist also deine eigene Strichliste: Es zählt die Einheit, die die Regeln deiner Gemeinschaft anerkennen, in Flandern und der Französischen Gemeinschaft in deinem Schießbuch.

Shooter steht in keiner Verbindung zu den Provinzgouverneuren oder zu einem Schießsportverband. Über die Lizenz entscheidet dein Verband, über die Erlaubnis der Gouverneur.

Häufige Fragen

9 Fragen

Brauche ich in Belgien sowohl eine Sportschützenlizenz als auch eine Waffenerlaubnis?

Für eine Waffe auf der Sportwaffenliste des Ministers, etwa ein Repetiergewehr über 60 cm oder eine fünfschüssige .22-Sportpistole, genügt die Lizenz (Wapenwet art. 12, 2°; MB 15.03.2007). Für jede andere erlaubnispflichtige Feuerwaffe, etwa eine halbautomatische Zentralfeuerpistole, brauchst du zusätzlich die Erlaubnis des Gouverneurs, und die Lizenz belegt den rechtmäßigen Grund dafür (KB 29.12.2006, art. 2, 2°).

Wie viele Schießeinheiten brauche ich pro Jahr?

Mindestens 12, aber jede Gemeinschaft zählt sie auf ihre eigene Weise. Die flämische Regel verlangt 12 an mindestens 12 Tagen in mindestens zwei Quartalen; die französischsprachige Regel 12 für deine erste Kategorie über mindestens drei Quartale, plus 3 für die anderen; die deutschsprachige Regel 12 in jedem Kalenderjahr (Decreet 11.05.2007, art. 2, 12°; AGCF 13.09.2012, art. 16 § 1; Dekret 20.11.2006, Art. 2 Nr. 3).

Zählt ein Wettkampf als Schießeinheit?

In der Französischen Gemeinschaft zählt ein provinzialer, regionaler, nationaler oder internationaler Wettkampf als eine Schießeinheit (Décret 20.12.2011, art. 3). Das flämische Dekret zählt das Schießen mit einer erlaubnispflichtigen Waffe auf einem Schießstand bei einer Einheit, die ein Verein organisiert (Decreet 11.05.2007, art. 2, 10°), und das deutschsprachige Dekret Übungen, die ein Verband oder Verein organisiert (Dekret 20.11.2006, Art. 2 Nr. 3).

Läuft meine Waffenerlaubnis nach fünf Jahren ab?

Nein. Eine Erlaubnis wird unbefristet erteilt, aber alle fünf Jahre prüft der Gouverneur, ob du ihre Voraussetzungen noch erfüllst (Wapenwet art. 32). Bei einer für das Sportschießen erteilten Erlaubnis legst du dann eine Sportschützenlizenz vor, die für die Waffenart gilt (KB 29.12.2006, art. 2/1). Die flämische und die französischsprachige Lizenz gelten fünf Jahre; die deutschsprachige wird jedes Jahr verlängert.

Darf ich mit einer vorläufigen Lizenz eine Waffe kaufen?

Die vorläufige Lizenz dient dem Lernen: Du schießt mit einer Waffe ihrer Kategorie nur unter Aufsicht (Decreet 11.05.2007, art. 9 § 4; Dekret 20.11.2006, Art. 5). Das französischsprachige Dekret sagt ausdrücklich, dass sie dich nicht berechtigt, eine erlaubnispflichtige Waffe zu besitzen (Décret 20.12.2011, art. 7 § 1).

Was passiert mit meinen Waffen, wenn ich mit dem Schießen aufhöre?

Du schickst die Lizenz an den Verband zurück. Waffen von der Liste des Ministers dürfen drei Jahre lang ohne Munition behalten werden; danach brauchen sie eine Erlaubnis (Wapenwet art. 13). Bei Waffen mit Erlaubnis kann der Gouverneur die Erlaubnis entziehen, sobald der rechtmäßige Grund weggefallen ist, und die Waffen müssen dann an eine zugelassene Person, etwa einen zugelassenen Händler, oder an jemanden gehen, der sie besitzen darf (Wapenwet art. 11 § 1 und 18).

Ab welchem Alter darf ich mit einer Feuerwaffe schießen?

Ab 16 mit einer Lizenz in allen drei Gemeinschaften, und ab 14 für eine olympische Disziplin in der Französischen Gemeinschaft oder eine ISSF- oder IBU-Disziplin in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Décret 20.12.2011, art. 7 § 2; Dekret 20.11.2006, Art. 6 § 2). Minderjährige brauchen die Zustimmung der Eltern und schießen unter Aufsicht. Eine Erlaubnis gibt es nur für Erwachsene (Wapenwet art. 11 § 3, 1°).

Brauche ich in Belgien für ein Luftgewehr eine Erlaubnis?

Nein. Ein Luftgewehr ist wie jede lange Druckluftwaffe bei jeder Leistung frei erhältlich: Es braucht weder eine Erlaubnis noch eine Sportschützenlizenz, darf aber an niemanden unter 18 verkauft werden, und wer es führt, braucht dafür einen rechtmäßigen Grund (Wapenwet art. 3 § 2, 1°, art. 9 und art. 19, 2°; KB 30.03.1995, art. 2). Eine kurze Mehrlade-, halbautomatische oder automatische Luftpistole oder eine kurze Waffe, die wie eine Feuerwaffe aussieht, braucht die Erlaubnis des Gouverneurs, wenn sie in 2,5 m Abstand von der Mündung mehr als 7,5 Joule abgibt, es sei denn, sie ist eine Sportpistole im Kaliber 4,5 mm mit höchstens fünf Schuss, einer Visierlinie über 300 mm, verstellbarer Visierung und einem Gewicht über 1 kg (KB 30.03.1995, art. 3).

Was kostet das?

Die Gebühr des Gouverneurs ist gesetzlich auf 85 Euro zu Preisen von 2006 festgelegt und wird jährlich indexiert; die Verwaltung des Gouverneurs von Ostflandern verlangt 134,94 € pro Antrag, die bei Ablehnung nicht erstattet werden (Wapenwet art. 51, 53 und 55). Die Lizenzgebühren legt der Verband fest: in Flandern höchstens 100 Euro für eine Fünfjahreslizenz, 50 für eine vorläufige Lizenz und 50 für jede Prüfung, indexiert (BVR 01.06.2007, art. 19).

Diese Seite erklärt die Regeln; sie ist keine Rechtsberatung. Jede Gemeinschaft legt ihre eigenen Lizenzregeln fest, und dein Verband und der Gouverneur wenden sie auf deinen Fall an.

Quellen: Wet van 8 juni 2006 houdende regeling van economische en individuele activiteiten met wapens (Wapenwet), art. 2, 3, 5, 9–13, 15, 18–20, 23, 30–32, 48, 51–55; Wet van 29 februari 2024 tot invoering van boek I van het Strafwetboek, Strafwetboek art. 36, 53; Koninklijk besluit van 20 september 1991 tot uitvoering van de wapenwet, art. 9bis, 10, 25; Koninklijk besluit van 30 maart 1995 tot indeling van sommige gas- en luchtwapens en tot wijziging van het koninklijk besluit van 20 september 1991 betreffende de wapens voor wapenrekken, art. 2–4; Koninklijk besluit van 24 april 1997 tot bepaling van de veiligheidsvoorwaarden bij het opslaan, het voorhanden hebben, het vervoer en het verzamelen van vuurwapens, munitie of laders, art. 1, 5, 10–11, 15; Koninklijk besluit van 29 december 2006 tot uitvoering van sommige bepalingen van de wet van 8 juni 2006 houdende regeling van economische en individuele activiteiten met wapens, art. 2, 2/1; Ministerieel besluit van 15 maart 2007 tot bepaling van de lijst van vuurwapens ontworpen voor het sportschieten, waarvoor houders van een sportschutterslicentie vrijgesteld zijn van de vergunningsplicht; Decreet van 11 mei 2007 houdende het statuut van de sportschutter; Besluit van de Vlaamse Regering van 1 juni 2007 houdende de uitvoering van het decreet van 11 mei 2007 houdende het statuut van de sportschutter; Décret du 20 décembre 2011 relatif à la pratique du tir sportif; Arrêté du Gouvernement de la Communauté française du 13 septembre 2012 portant exécution du décret du 20 décembre 2011 relatif à la pratique du tir sportif; Dekret vom 20. November 2006 über das Statut der Sportschützen; Erlass der Regierung vom 23. Mai 2007 zur Ausführung des Dekretes vom 20. November 2006 über das Statut der Sportschützen; Gouverneur Oost-Vlaanderen, Bezitsvergunning voor een vuurwapen (model 4); safe.brussels, Bezit van vuurwapens; FOD Justitie, Vrij verkrijgbare wapens; Gecoördineerde omzendbrief van 25 oktober 2011 betreffende de toepassing van de wettelijke en reglementaire bepalingen inzake wapens, 2.1, 3.1.1, 3.2.2, 3.3.2, 3.3.6, 8.1.1, 10.1; Nieuwe Gemeentewet, art. 119, 135 § 2; Bijzondere wet van 8 augustus 1980 tot hervorming der instellingen, art. 6 § 1, III und XI; Règlement général de police commun aux 19 communes bruxelloises, art. 1, 2, 4, 43.

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