Waffenerwerbsschein für Sportschützen in der Schweiz

Dieser Leitfaden erklärt, wie ein Sportschütze in der Schweiz Waffen erwirbt: welche Waffen einen schriftlichen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung brauchen, welchen Schießnachweis Letztere verlangt, das Armeegewehr nach dem Dienst, junge Schützen, Aufbewahrung und Transport und was passiert, wenn du die Anforderungen nicht erfüllst. Jede Anforderung nennt den Artikel, aus dem sie stammt.

Die Regeln stehen im Waffengesetz (WG) und in der Waffenverordnung (WV), und die kantonalen Waffenbüros wenden sie an. Eine mit Waffenerwerbsschein oder Vertrag erworbene Waffe darf ohne Befristung und ohne Aktivitätsanforderung behalten werden. Seit dem 15. August 2019 sind halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit großen Magazinen verboten, außer mit einer Ausnahmebewilligung, die einen Schießnachweis nach 5 und 10 Jahren verlangt.

Stand: .

Gesetz
Waffengesetz (WG), SR 514.54
Verordnung
Waffenverordnung (WV), SR 514.541
Behörde
Das Waffenbüro deines Wohnsitzkantons; die Zentralstelle Waffen von fedpol für Einfuhren
Pistolen, Revolver, Halbautomaten
Waffenerwerbsschein, einer pro Waffe, 6 Monate gültig
Repetier-Sportgewehre
Schriftlicher Vertrag; der Verkäufer schickt innerhalb von 30 Tagen eine Kopie an den Kanton
Halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit großen Magazinen
Ausnahmebewilligung für Erwerb und Besitz; Vereinsmitgliedschaft oder 5 Schießtage, nachgewiesen nach 5 und 10 Jahren
Aktivitätsanforderung
Keine für Waffen, die mit Waffenerwerbsschein oder Vertrag erworben wurden; der 5- und 10-Jahres-Nachweis für eine Ausnahmebewilligung; für eine Leihwaffe der Armee 4 Bundesübungen in den letzten 3 Kalenderjahren, nachgewiesen mindestens alle 3 Jahre
Geltungsdauer
Keine für Waffen, die mit Waffenerwerbsschein oder Vertrag erworben wurden
Gebühr
CHF 50 pro Waffenerwerbsschein oder Ausnahmebewilligung
Alter
18

Die Regeln in Kürze

Acht Regeln, jede mit ihrer Quelle
Waffenerwerbsschein
Für den Erwerb einer Pistole, eines Revolvers, eines halbautomatischen Gewehrs oder einer halbautomatischen Flinte oder eines Unterhebel- oder Vorderschaftrepetierers brauchst du einen Waffenerwerbsschein vom Waffenbüro deines Wohnsitzkantons, ob du die Waffe kaufst, erbst, geschenkt bekommst oder ausleihst. Ein Sportschütze muss keinen Grund angeben.WG Art. 8 Abs. 1 und 1bis, Art. 9 Abs. 1; WV Art. 19 Abs. 2; Kantonspolizei Thurgau
Repetier-Sportgewehre
Ein Repetier-Sportgewehr in den üblichen Militär- oder Sportkalibern, ein Schweizer Ordonnanz-Repetiergewehr und eine Einzellader- oder mehrläufige Jagdwaffe brauchen keine Bewilligung: Die beiden Parteien unterzeichnen einen schriftlichen Vertrag, und der Verkäufer schickt innerhalb von 30 Tagen eine Kopie an den Kanton.WG Art. 10 Abs. 1, Art. 11; WV Art. 19 Abs. 1
Wer abgelehnt wird
Keine Bewilligung erhält, wer unter 18 ist; wer unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird; wer Anlass zur Befürchtung gibt, sich selbst oder Dritte mit der Waffe zu gefährden; oder wessen Privatauszug aus dem Strafregister eine Tat enthält, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung erkennen lässt, oder wiederholt begangene Verbrechen oder Vergehen.WG Art. 8 Abs. 2
Große Magazine
Eine halbautomatische Zentralfeuer-Kurzwaffe mit einem Magazin von mehr als 20 Schuss, eine halbautomatische Zentralfeuer-Langwaffe mit einem von mehr als 10 Schuss und eine zum Halbautomaten umgebaute Vollautomatwaffe sind verbotene Waffen. Ein Sportschütze kann dafür eine Ausnahmebewilligung erhalten.WG Art. 4 Abs. 2bis, Art. 5 Abs. 1, Art. 28c–28d
Schießnachweis
Eine Ausnahmebewilligung deckt den Erwerb und den Besitz der Waffe ab. Du weist nach, dass du Mitglied eines Schießvereins bist oder regelmäßig schießt, und weist es 5 und 10 Jahre nach deiner ersten Ausnahmebewilligung erneut nach: Mitgliedschaft oder mindestens fünf Schießtermine an verschiedenen Tagen in jedem Fünfjahreszeitraum. Ohne Nachweis wird die Waffe beschlagnahmt, und laut der Botschaft zur Änderung von 2019 wirst du wegen unberechtigten Besitzes strafrechtlich verfolgt.WG Art. 28c–28d, Art. 31 Abs. 2bis, Art. 33 Abs. 1 Bst. a; WV Art. 13e; Botschaft, BBl 2018 1881, S. 1894
Keine Befristung
Ein Waffenerwerbsschein oder ein Vertrag dient dem Erwerb der Waffe. Eine so erworbene Waffe darf ohne Befristung, ohne Verlängerung und ohne Aktivitätsanforderung behalten werden.WG Art. 12; Botschaft, BBl 2018 1881, S. 1906
Leihwaffe der Armee
Eine persönliche Leihwaffe der Armee muss mindestens alle drei Jahre mit dem Nachweis von vier Bundesübungen in den letzten drei Kalenderjahren vorgewiesen werden, sonst zieht die Armee sie ein.Schiessverordnung des VBS Art. 45–47
Anzahl der Waffen
Das Gesetz legt keine Höchstzahl fest. Jeder Erwerb braucht eine eigene Bewilligung oder einen eigenen Vertrag; auf Antrag kann das Amt eine Bewilligung für bis zu drei Waffen ausstellen, die gleichzeitig bei demselben Verkäufer gekauft werden.WG Art. 9b Abs. 1; WV Art. 13c Abs. 2, Art. 16

Welche Waffe was braucht

Vertrag, Bewilligung oder Ausnahme
Was ein Sportschütze für den Erwerb einer Waffe braucht
WaffeDokumentAusgestellt vonQuelle
Repetier-Sportgewehr, Schweizer Ordonnanz-Repetiergewehr, Einzellader- oder mehrläufige JagdwaffeSchriftlicher Vertrag; der Verkäufer schickt innerhalb von 30 Tagen eine Kopie an den KantonKeine BewilligungWG Art. 10–11; WV Art. 19
Pistole, Revolver, halbautomatisches Gewehr oder halbautomatische Flinte mit normalen Magazinen, Unterhebel- oder VorderschaftrepetiererWaffenerwerbsschein, 6 Monate gültigKantonales WaffenbüroWG Art. 8–9b; WV Art. 19 Abs. 2
Halbautomatische Zentralfeuer-Kurzwaffe mit einem Magazin von mehr als 20 Schuss, Zentralfeuer-Langwaffe mit einem von mehr als 10 Schuss, umgebaute VollautomatwaffeAusnahmebewilligung, für den Erwerb 6 Monate gültig; Nachweis nach 5 und 10 Jahren für den BesitzKantonales WaffenbüroWG Art. 5, 28c–28d; WV Art. 13c–13f
Halbautomatische Langwaffe, die ohne Funktionsverlust auf unter 60 cm verkürzt werden kannVerboten; keine Ausnahmebewilligung für das SportschießenKeine für SportschützenWG Art. 5 Abs. 1 Bst. d, Art. 28d Abs. 1
Druckluft- oder CO2-WaffeHängt von Mündungsenergie und Aussehen ab: siehe Luftgewehre untenKeine BewilligungWG Art. 4 Abs. 1 Bst. f, Art. 10 Abs. 1 Bst. d

Das Verbot großer Magazine gilt für Zentralfeuerwaffen: Ein Randfeuer-Halbautomat, etwa in .22 LR, braucht unabhängig vom Magazin einen Waffenerwerbsschein (WG Art. 4 Abs. 2bis, Art. 5 Abs. 1 Bst. c). Ein Zentralfeuer-Halbautomat gilt nicht nur dann als mit großem Magazin ausgerüstet, wenn eines eingesetzt ist, sondern auch, wenn er zusammen mit einem passenden Magazin aufbewahrt oder transportiert wird (WV Art. 5b). Eine Langwaffe ist eine Waffe von mehr als 60 cm Länge oder eine, die üblicherweise beidhändig oder von der Schulter geschossen wird; jede andere Feuerwaffe ist eine Kurzwaffe (WV Art. 4a).

Ein großes Magazin selbst darf nur erwerben, wer zum Erwerb der passenden Waffe berechtigt ist. Der Verkäufer prüft, ob eine Ausnahmebewilligung oder eine Besitzbestätigung für eine passende Waffe vorliegt; ein Magazin mit 11 bis 20 Schuss, das sowohl in eine Langwaffe als auch in eine Kurzwaffe passt, darf auch auf einen Waffenerwerbsschein oder einen Europäischen Feuerwaffenpass für eine passende Kurzwaffe verkauft werden (WG Art. 16b; WV Art. 24a).

Erbst du eine Waffe, hat der Vertreter der Erben, vom Verstorbenen oder von den Erben bestimmt, ab dem Tod sechs Monate Zeit, einen Waffenerwerbsschein oder für eine verbotene Waffe eine Ausnahmebewilligung zu beantragen oder eine Vertragswaffe dem Kanton zu melden. Ein Erbe, der die Waffe bei der Erbteilung erhält, hat ab der Teilung sechs Monate Zeit, dies in eigenem Namen zu tun. Bei einer verbotenen Feuerwaffe muss der Vertreter die Bedingungen für Sammler erfüllen: Nachweis einer sicheren Aufbewahrung und ein aktuelles Verzeichnis (WV Art. 11, 17 und 22; WG Art. 28e). Bei einer erwerbsscheinpflichtigen Waffe oder einer Vertragswaffe entfällt die Pflicht, wenn die Waffe innerhalb der sechs Monate einer berechtigten Person übertragen wird. Ein Versäumnis wird mit Buße bestraft (WG Art. 6a, Art. 8 Abs. 2bis, Art. 11 Abs. 4, Art. 34 Abs. 1 Bst. j).

Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C brauchen für jede Waffe einen Waffenerwerbsschein, auch für ein Repetiergewehr, und eine amtliche Bestätigung, dass sie die Waffe erwerben dürfen: von ihrem Heimatstaat, wenn sie in der Schweiz wohnen, von ihrem Wohnsitzstaat, wenn sie im Ausland wohnen (WG Art. 9a Abs. 1 und 1bis, Art. 10 Abs. 2; WV Art. 9c und 21).

Staatsangehörige von Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, der Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien dürfen keine Waffen erwerben, besitzen oder tragen und nicht mit Feuerwaffen schießen. Die Kantonspolizei St. Gallen gibt an, dass Schweizer Bürger, die zusätzlich eine dieser Staatsangehörigkeiten besitzen, als Schweizer gelten und nicht betroffen sind. Der Kanton kann jemandem, der an Jagd- oder Sportanlässen teilnimmt, eine befristete Ausnahme erteilen, die mit Auflagen verbunden sein kann, gegen eine Gebühr von CHF 150 (WG Art. 7; WV Art. 12 und Anhang 1). Wer ohne diese Ausnahme eine Waffe erwirbt, besitzt oder trägt oder einer solchen Person eine Waffe oder Munition anbietet, überträgt oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (WG Art. 33 Abs. 1 Bst. a und g).

Die erste Waffe erwerben

Formular, Waffenbüro, Bewilligung, Kauf
  1. Kläre, welches Dokument die Waffe braucht (siehe Tabelle oben). Für ein Repetier-Sportgewehr ist kein Antrag nötig: Du und der Verkäufer unterzeichnet einen schriftlichen Vertrag.
  2. Fülle das eidgenössische Formular für einen Waffenerwerbsschein oder für eine Ausnahmebewilligung für das Sportschießen aus und schicke es an das Waffenbüro deines Wohnsitzkantons, mit einer Kopie deines Passes oder deiner Identitätskarte und, wenn du Ausländer ohne Ausweis C bist, der amtlichen Bestätigung deines Heimatstaates. Für einen Waffenerwerbsschein gibst du die Art der Waffe an, für eine Ausnahmebewilligung die Art und die Kategorie (WV Art. 13d und 15).
  3. Für eine Ausnahmebewilligung legst du deinen Nachweis der Vereinsmitgliedschaft oder des regelmäßigen Sportschießens bei (WG Art. 28d Abs. 2). In Bern gilt der mit dem Antrag eingereichte Nachweis eines Vereinsmitglieds als Nachweis für die ersten fünf Jahre.
  4. Das Waffenbüro prüft die Hinderungsgründe nach WG Art. 8 Abs. 2 und holt zuerst die Stellungnahme der kantonalen Sicherheitsbehörde ein (WG Art. 9 Abs. 2). Laut Merkblatt der Kantonspolizei Thurgau vom Januar 2023 dauert es etwa zwei bis vier Wochen, bis du die Bewilligung erhältst.
  5. Zahle die Gebühr: CHF 50 für einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung für eine Feuerwaffe und CHF 20 für die Verlängerung eines Waffenerwerbsscheins (WV Anhang 1).
  6. Erwirb die Waffe innerhalb von sechs Monaten; das Amt kann diese Frist um bis zu drei Monate verlängern. Eine Bewilligung gilt für eine Waffe; auf Antrag kann das Amt eine für bis zu drei Waffen ausstellen, die gleichzeitig bei demselben Verkäufer gekauft werden (WG Art. 9b; WV Art. 13c und 16).
  7. Der Verkäufer schickt innerhalb von 30 Tagen eine Kopie deiner Bewilligung oder des Vertrags an den Kanton (WG Art. 9c und 11 Abs. 3). Beide Parteien bewahren einen Vertrag mindestens zehn Jahre auf (WG Art. 11 Abs. 1).

Die Ausnahmebewilligung

Zentralfeuer-Halbautomaten, große Magazine, Sportschützen

Seit dem 15. August 2019, als die Schweiz die Änderung der EU-Waffenrichtlinie von 2017 übernahm, sind Erwerb und Besitz eines Zentralfeuer-Halbautomaten mit großem Magazin oder einer zum Halbautomaten umgebauten Vollautomatwaffe verboten: Es sind verbotene Waffen (WG Art. 5 Abs. 1 Bst. b–c). Das Sportschießen ist einer der achtenswerten Gründe für eine Ausnahme, und der Kanton erteilt einem Sportschützen eine Ausnahmebewilligung, wenn kein Hinderungsgrund nach WG Art. 8 Abs. 2 entgegensteht und der Nachweis nach WG Art. 28d erbracht ist (WG Art. 28c; WV Art. 13c Abs. 1). Die Kantonspolizei Zürich spricht von einem Rechtsanspruch.

  • Sie deckt den Besitz der Waffe ebenso ab wie den Erwerb, und der Besitz hängt vom 5- und 10-Jahres-Nachweis ab (WG Art. 28c Abs. 1, Art. 28d Abs. 3; siehe den Abschnitt zur Aktivität).
  • Für Sportschützen deckt die Ausnahmebewilligung nur umgebaute Vollautomatwaffen und Zentralfeuer-Halbautomaten mit großen Magazinen ab, und nur die Waffen, Teile und Zubehörteile, die für das Sportschießen tatsächlich benötigt werden (WG Art. 28d Abs. 1). Die Botschaft zur Änderung versteht darunter eine Waffe, die den Vorgaben einer von einem internationalen Schießsportverband anerkannten Disziplin entspricht (Botschaft, BBl 2018 1881, S. 1913).
  • Eine halbautomatische Langwaffe, die auf unter 60 cm verkürzt werden kann, und eine Vollautomatwaffe stehen Sportschützen nicht offen (WG Art. 28d Abs. 1).
  • Du musst dem Waffenbüro nachweisen, dass du Mitglied eines Schießvereins bist oder, ohne Mitgliedschaft, dass du deine Feuerwaffe regelmäßig für das Sportschießen nutzt (WG Art. 28d Abs. 2). Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich: Die Botschaft nennt eine Bestätigung über mehrere Besuche eines privaten Schießstands als Beispiel für einen anderen Nachweis (Botschaft, S. 1913).
  • Die Bewilligung gilt in der ganzen Schweiz sechs Monate, verlängerbar um drei, und für eine Waffe; auf Antrag kann das Amt eine für bis zu drei Waffen ausstellen, die gleichzeitig bei einem Verkäufer gekauft werden. Ziehst du in einen anderen Kanton, informiere dessen Waffenbüro und schicke ihm eine Kopie der Bewilligung (WV Art. 13c).
  • Auch ein umgebautes Armeegewehr, das von jemand anderem erworben wird, braucht sie; befreit ist nur der Eigentümer, der es direkt von der Armee übernommen hat (WG Art. 5 Abs. 1 Bst. b).
  • Eine solche Waffe, die schon vor dem 15. August 2019 besessen wurde, musste bis zum 15. August 2022 gemeldet werden, sofern sie nicht bereits in einem kantonalen Register verzeichnet war oder von der Armee übernommen worden war (WG Art. 42b; Kantonspolizei Zürich).

Manche kantonalen Ämter, etwa Bern und Thurgau, nennen sie Ausnahmebewilligung klein. Die Gebühr beträgt CHF 50 (WV Anhang 1).

Aktivitätsnachweis

Meist keiner · 5 Tage in 5 Jahren · 4 Übungen in 3 Jahren

Die Schweiz kennt keine Aktivitätsanforderung für Waffen, die mit Waffenerwerbsschein oder Vertrag erworben wurden. Das Waffengesetz fragt nicht danach, wie oft du schießt, um eine solche Waffe zu behalten: Du darfst besitzen, was du rechtmäßig erworben hast (WG Art. 12), und ein Sportschütze muss bei der Antragstellung nicht einmal einen Grund angeben (WG Art. 8 Abs. 1bis). Die Botschaft zur Änderung von 2019 erklärt, dass eine Schweizer Bewilligung für den Erwerb einer Feuerwaffe ausgestellt wird, nicht für ihren Besitz, und dass die Kantone die Inhaber aus konkretem Anlass überprüfen statt in festen Abständen (Botschaft, BBl 2018 1881, S. 1906).

Zwei Arten von Waffen verlangen einen wiederkehrenden Schießnachweis. Die erste ist eine Waffe mit Ausnahmebewilligung: Fünf und zehn Jahre nach der Erteilung schickst du dem Waffenbüro unaufgefordert einen der folgenden Nachweise (WG Art. 28d Abs. 3; WV Art. 13e–13f):

Der 5- und 10-Jahres-Nachweis
NachweisWas es istQuelle
VereinsmitgliedschaftEine Bestätigung deines Schießvereins oder eine Lizenz eines Schweizer Schießsportverbands, etwa des Schweizer Schiesssportverbands (SSV)WV Art. 13e Abs. 2, Art. 13f Abs. 1
Regelmäßiges SchießenMindestens fünf Schießtermine an verschiedenen Tagen in jedem Fünfjahreszeitraum, jeder mit Ort und Datum auf dem eidgenössischen Formular eingetragen und von der verantwortlichen Person vor Ort oder einer anderen zuständigen Person unterschriebenWV Art. 13e Abs. 3, Art. 13f Abs. 2
Militärische NachweiseKopien des militärischen Leistungsausweises oder des Schiessbüchleins, die die Schießtermine zeigenWV Art. 13f Abs. 3
  • Besitzt du mehrere Ausnahmebewilligungen, ist der Nachweis nur 5 und 10 Jahre nach Erteilung der ersten fällig (WV Art. 13e Abs. 1).
  • Den Nachweis schickst du selbst bis zur Frist, ohne Aufforderung. In Bern können die beiden Zeiträume nicht zusammen nachgewiesen werden, und ein Vereinsmitglied kann den Nachweis für die ersten fünf Jahre mit dem Antrag erbringen (Kantonspolizei Bern; das eidgenössische Antragsformular).
  • Die ersten Nachweise wurden ab dem 15. August 2024 fällig, fünf Jahre nach Inkrafttreten der Regeln (Kantonspolizei Zürich).
  • Das Gesetz nennt nur diese beiden Nachweise, nach 5 und nach 10 Jahren (WG Art. 28d Abs. 3).

Das eidgenössische Formular verlangt Ort und Datum jedes Schießtermins, den Anlass und seinen Veranstalter sowie die Unterschrift der verantwortlichen Person vor Ort, etwa des Schützenmeisters. Ein Feld für die Waffe hat es nicht. Das Gesetz spricht davon, „ihre Feuerwaffe“ regelmäßig zu nutzen; die Verordnung zählt fünf Schießtermine und sagt nicht, mit welcher Waffe.

Die zweite ist eine persönliche Leihwaffe der Armee. Du weist sie mindestens alle drei Jahre unaufgefordert im nächstgelegenen Logistikcenter der Armee vor, mit dem Nachweis von vier Bundesübungen mit der entsprechenden Waffe in den letzten drei Kalenderjahren, eingetragen in SAT-Admin und in deinem Schiessbüchlein oder militärischen Leistungsausweis. Ohne diesen Nachweis zieht die Armee die Waffe ein; du kannst innerhalb von 30 Tagen eine Überprüfung verlangen (Schiessverordnung des VBS Art. 45–47).

Für die Übernahme des Armeegewehrs am Ende der Dienstzeit sind einmalig, bei der Übernahme, vier Bundesübungen in den letzten drei Kalenderjahren nötig (siehe das Armeegewehr unten).

Laufzeit und Verlängerung

Keiner bei Waffenerwerbsschein und Vertrag

Ein Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung erlaubt dir, die Waffe innerhalb von sechs Monaten zu erwerben, verlängerbar um drei (WG Art. 9b Abs. 3; WV Art. 13c Abs. 3). Bei einer mit Waffenerwerbsschein oder Vertrag erworbenen Waffe muss danach nichts verlängert werden: Der Besitz folgt aus dem rechtmäßigen Erwerb (WG Art. 12). Eine Waffe mit Ausnahmebewilligung braucht den 5- und 10-Jahres-Nachweis und eine persönliche Leihwaffe ihre Kontrolle alle drei Jahre (siehe den Abschnitt zur Aktivität). Der Kanton beschlagnahmt eine Waffe, wenn später ein Hinderungsgrund eintritt (siehe unten).

Um Waffen zum Schießen in einen anderen Schengen-Staat mitzunehmen, brauchst du den Europäischen Feuerwaffenpass deines Kantons. Er führt jede Waffe auf, die du besitzen darfst, und ist fünf Jahre gültig, zweimal um zwei Jahre verlängerbar (WV Art. 46).

Wie viele Waffen

Keine Höchstzahl

Weder das Waffengesetz noch die Waffenverordnung legt eine Höchstzahl an Waffen fest. Jeder Erwerb braucht einen eigenen Waffenerwerbsschein, eine eigene Ausnahmebewilligung oder einen eigenen Vertrag; auf Antrag kann das Amt eine Bewilligung für bis zu drei Waffen ausstellen, die gleichzeitig bei demselben Verkäufer gekauft werden (WG Art. 9b Abs. 1; WV Art. 13c Abs. 2 und Art. 16). Bei einer Ausnahmebewilligung erteilt der Kanton nur, was für das Sportschießen tatsächlich benötigt wird (WG Art. 28d Abs. 1).

Das Armeegewehr

4 Bundesübungen in 3 Jahren, Bewilligung, CHF 100
Sturmgewehr
Beim Austritt aus der Armee kannst du dein Sturmgewehr behalten, wenn du Anspruch auf deine persönliche Ausrüstung hast, in den letzten drei Kalenderjahren vier Bundesübungen mit der entsprechenden Waffe geschossen hast, erfasst im Informationssystem der Armee für das außerdienstliche Schießwesen, und einen gültigen Waffenerwerbsschein vorweist. Es kostet CHF 100, und die Armee baut es vorher zum Halbautomaten um.VPAA Art. 29
Pistole
Für die Armeepistole ist kein Schießnachweis nötig: Du brauchst den Anspruch auf deine Ausrüstung und einen gültigen Waffenerwerbsschein, und sie kostet CHF 30.VPAA Art. 30
Wer nicht darf
Wer vom Dienst oder aus der Armee ausgeschlossen oder zum Zivildienst zugelassen ist, erhält nichts; und niemand, der aus bestimmten aufgeführten medizinischen Gründen für dienstuntauglich erklärt wurde, darf eine persönliche Waffe zu Eigentum haben.VPAA Art. 28

Die Bundesübungen sind das obligatorische Programm und das Feldschiessen, auf 300, 50 oder 25 Meter. Schießpflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Soldaten erfüllen die Pflicht in einem anerkannten Verein, mit einer obligatorischen Übung pro Jahr bis zum Jahr vor der Entlassung, spätestens bis zum Ende des Jahres, in dem sie 35 werden (Schiessverordnung Art. 4 und 9).

Ein so übernommenes Sturmgewehr bleibt unabhängig von seinem Magazin außerhalb des Verbots: Die Ausnahme gilt für eine Ordonnanzwaffe, die ihr Eigentümer direkt von der Armee übernommen hat (WG Art. 5 Abs. 1 Bst. b; Botschaft, BBl 2018 1881, S. 1892). Um große Magazine dafür zu kaufen, weist du deinen Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht vor (WV Art. 24a). Von jemand anderem erworben, braucht dasselbe Gewehr eine Ausnahmebewilligung.

Sein Verschluss muss getrennt vom übrigen Gewehr und weggeschlossen aufbewahrt werden (WV Art. 47). Ein berechtigter Schütze kann stattdessen eine Armeewaffe als persönliche Leihwaffe ausleihen, wenn er vier Bundesübungen mit der entsprechenden Waffe in den letzten drei Kalenderjahren und, außerhalb der Armee, einen gültigen Waffenerwerbsschein vorweist, und muss sie mindestens alle drei Jahre erneut vorweisen (Schiessverordnung des VBS Art. 45–47).

Jagd, Sammler und Munition

Eigene Regeln für Jäger und Sammler
  • Druckluftwaffen: siehe Luftgewehre unten.
  • Jagd: Einzellader- und mehrläufige Jagdwaffen sowie für die Jagd zugelassene Repetiergewehre brauchen keinen Waffenerwerbsschein, und ein Jäger braucht während der Jagd keine Tragbewilligung. Die Änderungen von 2019 betrafen die Jäger nicht (WG Art. 10 Abs. 1 und Art. 27 Abs. 4; WV Art. 19; Botschaft, S. 1883).
  • Sammler: Eine Ausnahmebewilligung zum Sammeln erfordert den Nachweis einer sicheren Aufbewahrung der Sammlung, und der Sammler führt ein aktuelles Verzeichnis jeder verbotenen Feuerwaffe in seinem Besitz (WG Art. 28e). Die Kantonspolizei Zürich verlangt mit dem ersten Antrag ein Sicherheitskonzept.
  • Munition: Du darfst sie nur für eine Waffe kaufen, die du erwerben darfst, aber an einem Schießanlass eines Vereins darfst du die dafür benötigte Munition frei kaufen (WG Art. 15–16).

Luftgewehre

Keine Bewilligung; ab 7,5 J Vertrag, ab 18
Erlaubnisfrei
Keine Druckluft- oder CO2-Waffe braucht einen Waffenerwerbsschein, außer für manche Ausländer (siehe „Ausländer“). Eine, die eine Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule entwickelt und nicht aufgrund ihres Aussehens mit einer echten Feuerwaffe verwechselt werden kann, ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, das für ihren Erwerb weder ein Alter noch einen Vertrag noch eine Bewilligung vorschreibt. Die Grenze ziehen Mündungsenergie und Aussehen, nicht das Kaliber.WG Art. 4 Abs. 1 Bst. f, Art. 10 Abs. 1 Bst. d
Alter
Um eine Druckluft- oder CO2-Waffe zu erwerben, die eine Waffe ist, musst du 18 sein. Für den Besitz setzt das Gesetz kein eigenes Alter fest: Du darfst behalten, was du rechtmäßig erworben hast. Unter 18 darfst du eine ausleihen, wie unten beschrieben.WG Art. 8 Abs. 2 Bst. a, Art. 10a Abs. 2, Art. 12; fedpol, Prüfung Nichtschusswaffenhandel
Prüfung vor der Übertragung
Wer eine Druckluft- oder CO2-Waffe überträgt, die eine Waffe ist, vergewissert sich anhand eines amtlichen Ausweises über deine Identität und dein Alter und, wenn du im Ausland wohnst, über die amtliche Bestätigung deines Wohnsitzstaates, dass du sie erwerben darfst. Er darf sie nur übertragen, wenn er annehmen darf, dass dem Erwerb kein Hinderungsgrund entgegensteht (siehe „Wer abgelehnt wird“); bestehen Zweifel, muss er einen höchstens drei Monate alten Strafregisterauszug oder deine schriftliche Zustimmung zur Einholung von Auskünften bei den Behörden verlangen.WG Art. 8 Abs. 2, Art. 9a Abs. 1, Art. 10a; WV Art. 18 Abs. 3
Ausländer
Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C brauchen für eine Druckluft- oder CO2-Waffe, die eine Waffe ist, wie für jede Waffe einen Waffenerwerbsschein (siehe „Welche Waffe was braucht“). Staatsangehörige Serbiens, Bosniens und Herzegowinas, Kosovos, Nordmazedoniens, der Türkei, Sri Lankas, Algeriens und Albaniens dürfen eine solche ohne kantonale Ausnahmebewilligung für die Jagd oder für Sportanlässe weder erwerben noch besitzen noch tragen; ihr Schießverbot gilt nur für Feuerwaffen.WG Art. 7 Abs. 1–2, Art. 10 Abs. 2; WV Art. 12 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1; fedpol, Nichtfeuerwaffen; fedpol, Prüfung Nichtschusswaffenhandel
Jüngere Schützen
Unter 18 darfst du eine Druckluft- oder CO2-Waffe, die eine Waffe ist, von deinem Schießverein oder deinem Erziehungsberechtigten ausleihen, wenn die ISSF sie für das sportliche Schießen oder für jagdsportliche Wettkämpfe zugelassen hat, du einem anerkannten Verein angehörst und der Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmt. Im Übrigen gilt dasselbe wie für jede an Minderjährige ausgeliehene Sportwaffe, einschließlich der Meldung an den Kanton und der Aufbewahrung zu Hause (siehe „Unter 18“).WG Art. 11a; WV Art. 23 Abs. 1
Über der Grenze
Eine Druckluft- oder CO2-Waffe, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickelt, ist eine Waffe, die die meisten Käufer mit einem schriftlichen Vertrag statt mit einer Bewilligung erwerben (siehe „Ausländer“). Das Merkblatt von fedpol aus dem Jahr 2010 zählt Matchluftpistolen und Matchluftgewehre zu den Waffen, ohne zu sagen, ob wegen ihrer Energie oder ihres Aussehens. Diabolos sind keine Munition im Sinne des Gesetzes und unterstehen ihm nicht.WG Art. 4 Abs. 1 Bst. f und Abs. 5, Art. 10 Abs. 1 Bst. d; fedpol, Matchluftpistolen und Matchluftgewehre
Der Vertrag
Der schriftliche Vertrag nennt beide Parteien mit Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift; Waffenart, Hersteller, Modell, Kaliber und Waffennummer; Datum und Ort; sowie Art und Nummer deines amtlichen Ausweises. Jede Vertragspartei bewahrt ihn mindestens zehn Jahre auf. Er wird nicht an den Kanton geschickt, wie es bei einem Vertrag über eine Feuerwaffe geschieht.WG Art. 11 Abs. 1–3; fedpol, Nichtfeuerwaffen; fedpol, Matchluftpistolen und Matchluftgewehre
Anscheinswaffen
Eine Druckluft- oder CO2-Waffe gilt als verwechselbar, wenn sie auf den ersten Blick einer echten Feuerwaffe ähnelt, gleichgültig, ob Fachleute oder andere Personen dies nach kurzer Prüfung durchschauen würden. Sie ist dann unabhängig von ihrer Energie eine Waffe, und jede Regel hier für eine mit 7,5 Joule oder mehr gilt, einschließlich Vertrag, Waffentragbewilligung und Einfuhrbewilligung.WG Art. 4 Abs. 1 Bst. f, Art. 10 Abs. 1 Bst. d, Art. 25 Abs. 1, Art. 27 Abs. 1; WV Art. 6
Einfuhr
Das Verbringen einer Druckluft- oder CO2-Waffe, die eine Waffe ist, in die Schweiz, auch bei einer Bestellung im Ausland, braucht eine Bewilligung der Zentralstelle Waffen von fedpol, und fedpol bittet dich, erst zu bestellen, wenn du sie hast. Ohne die Bewilligung ist es eine Straftat (siehe „Strafen“), und wer die Waffe beim Zoll nicht anmeldet, wird mit Buße bestraft.WG Art. 25 Abs. 1–2, Art. 33 Abs. 1 Bst. a, Art. 34 Abs. 1 Bst. f; fedpol, Waffen / Munition; fedpol, Einfuhr Waffen / Munition
Führen und Transport
Eine Druckluft- oder CO2-Waffe, die eine Waffe ist, wird wie jede Waffe getragen und transportiert (siehe „Tragen und Transport“), doch die Trennung von Waffe und Munition mit leeren Magazinen ist nur für Feuerwaffen vorgeschrieben. Eine Waffentragbewilligung erhält nur, wer eine Waffe zum Schutz vor einer tatsächlichen Gefährdung braucht, und fedpol hält eine Matchluftwaffe für den Schutz für ungeeignet.WG Art. 27 Abs. 1–2, Art. 28; WV Art. 51; fedpol, Matchluftpistolen und Matchluftgewehre
Aufbewahrung
Eine Druckluft- oder CO2-Waffe, die eine Waffe ist, unterliegt derselben Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung und zur Meldung ihres Verlusts wie jede Waffe (siehe „Aufbewahrung“).WG Art. 26
Wo du schießen darfst
Das Waffengesetz regelt, wo du mit Feuerwaffen schießen darfst, nicht mit Druckluftwaffen; den Rest bestimmen Kantone und Gemeinden. Die Polizeireglemente von Aarberg und Steffisburg etwa verbieten das Schießen auf öffentlichem Grund, erlauben Übungen mit einer Druckluftwaffe, die eine Waffe ist, nur auf einer dafür eingerichteten Anlage und Druckluftwaffen auf privatem Grund nur dort, wo niemand sonst gefährdet oder, in Steffisburg, gestört werden kann. Prüfe die örtlichen Vorschriften.WG Art. 5 Abs. 4–5; StGB Art. 335 Abs. 1; Polizeireglement Aarberg Art. 4 Abs. 1–3; Polizeireglement Steffisburg Art. 5 Abs. 1–3
Jagd
Die Jagd mit einem Luftgewehr oder einer Luftpistole ist verboten, außer ein Kanton erlaubt besonders ausgebildeten Wildhütern oder Jägern ihren Einsatz, etwa zur Verhütung von Wildschaden.JSV Art. 2 Abs. 1 Bst. g, Art. 3 Abs. 1
Strafen
Wer ohne Berechtigung eine Druckluft- oder CO2-Waffe, die eine Waffe ist, erwirbt, besitzt, überträgt, trägt oder in die Schweiz verbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, bei Fahrlässigkeit mit Geldstrafe. Der Bericht von fedpol zum Entwurf von 2026 zählt mehr als 1.000 Strafverfahren pro Jahr wegen Anscheinswaffen aller Art, darunter wegen Einfuhr ohne Bewilligung.WG Art. 33 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2; fedpol, Erläuternder Bericht, 24. Juni 2026
Bußgelder
Eine Buße von bis zu CHF 10.000 droht dem Übertragenden, der die Prüfung des Erwerbers unterlässt; jeder Vertragspartei, die auf den schriftlichen Vertrag verzichtet, ihn nicht aufbewahrt oder darin falsche oder unvollständige Angaben macht; und einem Erziehungsberechtigten, der eine Ausleihe an einen Minderjährigen nicht meldet.WG Art. 34 Abs. 1 Bst. c, d und i; StGB Art. 106 Abs. 1

Noch nicht Gesetz: Die Revision der Waffenverordnung, die bis zum 26. Oktober 2026 in der Vernehmlassung ist, würde eine Druckluft- oder CO2-Waffe nur dann als verwechselbar einstufen, wenn sie eine Feuerwaffe so genau nachbildet, dass eine Fachperson den Unterschied auf den ersten Blick nicht erkennen kann. Der Bericht von fedpol zum Entwurf sagt, dass viele Anscheinswaffen dann nicht mehr als Waffen gelten würden (Entwurf WV Art. 6; fedpol, Erläuternder Bericht, 24. Juni 2026).

Derselbe Entwurf würde ausdrücklich festhalten, dass, wer als Minderjähriger eine Sportwaffe ausgeliehen hat, sie bei Erreichen der Volljährigkeit ihrem Eigentümer zurückgeben oder innerhalb von drei Monaten eine Bewilligung beantragen oder einen schriftlichen Vertrag abschließen muss. Der Bericht von fedpol nennt dies eine Präzisierung (Entwurf WV Art. 23 Abs. 5; fedpol, Erläuternder Bericht).

Die für 2027 zur Vernehmlassung geplante Revision des Waffengesetzes soll verhältnismäßigere Strafen für leichte Fälle mit Anscheinswaffen bringen, etwa die Bestellung einer solchen im Ausland ohne Bewilligung (Fedlex, geplante Vernehmlassung zum WG; fedpol, Erläuternder Bericht).

Mehr zu Luftgewehren im Shooter-Blog

Unter 18 und Jungschützen

Leihwaffen vom Verein, Kurse ab 15

Unter 18 kannst du keinen Waffenerwerbsschein erhalten und keine Waffe erwerben (WG Art. 8 Abs. 2 und Art. 10a). Du kannst eine Sportwaffe von deinem Verein oder deinem Erziehungsberechtigten ausleihen, wenn du regelmäßig damit schießt und bei dir kein Hinderungsgrund nach WG Art. 8 Abs. 2 Bst. b oder c vorliegt; der Erziehungsberechtigte oder der Verein mit dessen Wissen meldet die Leihe innerhalb von 30 Tagen dem Kanton (WG Art. 11a).

  • Mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten darf ein Minderjähriger, der Mitglied eines anerkannten Vereins ist, eine von der ISSF zugelassene Feuerwaffe oder eine für das außerdienstliche Schießwesen zugelassene Feuerwaffe ausleihen (WV Art. 23 Abs. 1).
  • Druckluft- und CO2-Waffen: siehe Luftgewehre oben.
  • Die ausgeliehene Waffe zu Hause aufzubewahren, erfordert die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten, und bei diesem darf kein Hinderungsgrund nach WG Art. 8 Abs. 2 vorliegen; andernfalls bewahrt der Verein sie auf. Der Verein bewahrt auch die Leihwaffen der Armee auf, die an Personen unter 17 ausgeliehen werden (WV Art. 23 Abs. 2–4).
  • Unter 18 darfst du Munition nur kaufen, um sie sofort und unter Aufsicht zu verschießen (WG Art. 16 Abs. 2).
  • Jungschützenkurse (300 m) stehen Schweizer Staatsangehörigen ab dem Jahr offen, in dem sie 15 werden, bis zum Beginn der Rekrutenschule, spätestens bis zum Jahr, in dem sie 20 werden (Schiessverordnung Art. 15). Der Verein leiht für jeden Kursteilnehmer ein Sturmgewehr 90 aus; ein Jungschütze darf es, ohne Verschluss, erst ab dem 17. Geburtstag mit nach Hause nehmen, und der Verein sorgt für die sichere Aufbewahrung (VBS, Merkblatt für das Schiesswesen ausser Dienst 2026).
  • Pistolen-Junioren in einem Ausbildungskurs können ab dem Jahr, in dem sie 17 werden, zu den Bundesübungen auf 25 m zugelassen werden; Leihpistolen dürfen ihnen nicht zur Aufbewahrung überlassen werden (Schiessverordnung des VBS Art. 18; VBS Merkblatt 2026).
  • Der Bund kann Schießanlässe für Jugendliche ab 10 Jahren unterstützen (Schiessverordnung Art. 8).

Aufbewahrung

Sorgfältig, für andere unzugänglich

Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Zubehör und Munition müssen sorgfältig aufbewahrt und vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt werden, und der Verlust einer Waffe muss sofort der Polizei gemeldet werden (WG Art. 26). Das Bundesrecht schreibt keinen Tresorstandard vor. Der Verschluss einer zum Halbautomaten umgebauten Vollautomatwaffe, etwa eines übernommenen Armeegewehrs, wird getrennt von der übrigen Waffe und weggeschlossen aufbewahrt (WV Art. 47). Ein Zentralfeuer-Halbautomat, der zusammen mit einem passenden großen Magazin aufbewahrt wird, gilt als damit ausgerüstet und braucht deshalb eine Ausnahmebewilligung (WV Art. 5b). Unsorgfältige Aufbewahrung wird mit Buße bestraft (WG Art. 34 Abs. 1 Bst. e).

Tragen und Transport

Tragen mit Bewilligung, Weg zum Stand ohne

Das Tragen einer Waffe an öffentlich zugänglichen Orten erfordert eine Waffentragbewilligung. Sie erhält nur, wer nachweist, dass er sich selbst, andere oder Sachen vor einer tatsächlichen Gefährdung schützen muss, und eine Prüfung besteht, und sie gilt höchstens fünf Jahre (WG Art. 27). Ein Sportschütze braucht keine, um Waffen zum Schießen mitzunehmen:

  • Für den Transport einer Waffe zu und von Kursen, Übungen und Anlässen eines Schießvereins, zu und von einem Waffenhändler oder bei einem Umzug ist keine Bewilligung nötig (WG Art. 28 Abs. 1).
  • Beim Transport einer Feuerwaffe müssen Waffe und Munition getrennt sein, und in den Magazinen darf sich keine Munition befinden (WG Art. 28 Abs. 2; WV Art. 51 Abs. 2). Wer eine Feuerwaffe transportiert, ohne Waffe und Munition zu trennen, wird mit Buße bestraft (WG Art. 34 Abs. 1 Bst. n).
  • Eine Waffe darf nur so lange transportiert werden, wie es die Tätigkeit, die den Transport rechtfertigt, vernünftigerweise erfordert (WV Art. 51 Abs. 1).
  • Das Schießen mit Feuerwaffen an öffentlich zugänglichen Orten ist nur an bewilligten Schießanlässen und auf Schießanlagen erlaubt (WG Art. 5 Abs. 4).
  • Druckluftwaffen: siehe Luftgewehre oben.

Anforderung nicht erfüllt

Beschlagnahme, dann drei Monate

Das Waffenbüro verweigert eine Bewilligung, wenn ein Hinderungsgrund nach WG Art. 8 Abs. 2 vorliegt, und entzieht eine, deren Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (WG Art. 30). Es beschlagnahmt die Waffen aller Personen, bei denen ein solcher Hinderungsgrund vorliegt oder die nicht zum Erwerb oder Besitz berechtigt sind (WG Art. 31 Abs. 1 Bst. b).

Schickst du den 5- oder 10-Jahres-Nachweis für eine Waffe mit Ausnahmebewilligung nicht, beschlagnahmt der Kanton sie. Du hast dann drei Monate Zeit, eine neue Ausnahmebewilligung zu beantragen oder die Waffe einer berechtigten Person zu übertragen; tust du keines von beiden oder wird dein Antrag abgelehnt, wird sie endgültig eingezogen (WG Art. 31 Abs. 2bis und Abs. 3 Bst. c). Laut der Botschaft zur Änderung von 2019 führt ein fehlender Nachweis zudem zu einer Strafverfolgung wegen unberechtigten Besitzes, der mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird, bei Fahrlässigkeit mit Geldstrafe (WG Art. 33 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2; Botschaft, BBl 2018 1881, S. 1894 und 1915).

Eine persönliche Leihwaffe, deren Schießnachweis fehlt, zieht die Armee ein (Schiessverordnung des VBS Art. 47 Abs. 2). Der Kanton nimmt ihm übergebene Waffen kostenlos entgegen (WG Art. 31a).

Wie Shooter hilft

Zählt Schießtage pro Waffe

Die Shooter-App zählt für jede Waffe die Tage, an denen du sie geschossen hast, in einem Zeitfenster, das am Datum „Nächste Aktivitätsfrist“ der Waffe endet, und vergleicht sie mit einer von dir festgelegten Zahl an Trainings. Ein Tag zählt nur, wenn die Schüsse, die du mit dieser Waffe erfasst hast, die Einstellung „Anzahl der Schüsse für ein genehmigtes Training“ erreichen. Diese Einstellung ist außerhalb Schwedens leer, und solange sie leer ist, zählt die App pro Waffe nichts. Es gibt keine Schweizer Voreinstellungen: Du legst die Zahlen fest.

Für den Nachweis zur Ausnahmebewilligung trägst du das Fälligkeitsdatum, fünf Jahre nach Erteilung deiner ersten Ausnahmebewilligung, bei jeder solchen Waffe als „Nächste Aktivitätsfrist“ ein. Stelle dann „Anzahl der Schüsse für ein genehmigtes Training“ ein (die Verordnung legt keine Schusszahl fest, mit 1 zählt also jeder Tag, an dem du geschossen hast), das „Aktivitätsfenster“ auf 60 Monate und „Trainings pro Waffe“ auf 5. Diese drei Einstellungen gibt es je nur einmal, für alle deine Waffen. Die App zählt die Tage mit jeder Waffe für sich, sodass ein Schießtermin mit einer anderen Waffe nicht für diese zählt, obwohl die Verordnung nicht sagt, mit welcher Waffe die fünf Schießtermine stattfinden müssen. Sie ersetzt auch nicht das eidgenössische Formular: Jeder Schießtermin darauf braucht weiterhin die Unterschrift der verantwortlichen Person vor Ort oder einer anderen zuständigen Person. Sie exportiert ein Schießbuch deiner Trainings als PDF.

Shooter steht in keiner Verbindung zu einem kantonalen Waffenbüro, zu fedpol oder der Armee oder zu einem Schießsportverband. Die Bewilligung ist die Entscheidung des Waffenbüros.

Häufige Fragen

10 Fragen

Brauche ich in der Schweiz eine Erlaubnis, um eine Waffe zu besitzen?

Für die meisten Waffen nicht. Du brauchst ein Dokument, um eine Waffe zu erwerben, und darfst eine mit Waffenerwerbsschein oder Vertrag erworbene Waffe behalten (WG Art. 12). Anders ist es bei einer halbautomatischen Zentralfeuerwaffe mit großem Magazin: Ihre Ausnahmebewilligung deckt auch den Besitz ab und hängt von einem Schießnachweis nach 5 und 10 Jahren ab (WG Art. 28c–28d).

Gibt es eine Aktivitätsanforderung für Sportschützen?

Nicht für Waffen, die mit Waffenerwerbsschein oder Vertrag erworben wurden. Eine Waffe mit Ausnahmebewilligung erfordert eine Vereinsmitgliedschaft oder mindestens fünf Schießtermine an verschiedenen Tagen in jedem Fünfjahreszeitraum, nachgewiesen 5 und 10 Jahre nach der ersten Ausnahmebewilligung (WG Art. 28d Abs. 3; WV Art. 13e). Eine persönliche Leihwaffe der Armee erfordert vier Bundesübungen in den letzten drei Kalenderjahren, nachgewiesen mindestens alle drei Jahre (Schiessverordnung des VBS Art. 45–46).

Muss ich Mitglied eines Schützenvereins sein?

Nein. Die Mitgliedschaft ist ein Weg, regelmäßiges Sportschießen für eine Ausnahmebewilligung nachzuweisen; die anderen sind ein Nachweis über fünf Schießtermine an verschiedenen Tagen in jedem Fünfjahreszeitraum oder Kopien deiner militärischen Schießnachweise (WG Art. 28d Abs. 2; WV Art. 13e–13f). Ein Waffenerwerbsschein erfordert überhaupt keine Mitgliedschaft.

Was passiert, wenn ich den 5-Jahres-Nachweis verpasse?

Der Kanton beschlagnahmt die Waffe. Du hast dann drei Monate Zeit, eine neue Ausnahmebewilligung zu beantragen oder die Waffe einer berechtigten Person zu übertragen; tust du keines von beiden oder wird der Antrag abgelehnt, wird sie eingezogen (WG Art. 31 Abs. 2bis und Abs. 3). Laut der Botschaft zur Änderung von 2019 führt ein fehlender Nachweis zudem zu einer Strafverfolgung wegen unberechtigten Besitzes (WG Art. 33 Abs. 1 Bst. a; Botschaft, BBl 2018 1881, S. 1894 und 1915).

Kann ich mein Armeegewehr nach dem Dienst behalten?

Ja, wenn du in den letzten drei Kalenderjahren vier Bundesübungen mit der entsprechenden Waffe geschossen hast und einen gültigen Waffenerwerbsschein vorweist. Es kostet CHF 100 und wird vor der Übergabe zum Halbautomaten umgebaut (VPAA Art. 29). Auf diesem Weg übernommen, braucht es keine Ausnahmebewilligung (WG Art. 5 Abs. 1 Bst. b).

Brauche ich für ein Repetier-Sportgewehr eine Bewilligung?

Keinen Waffenerwerbsschein, aber einen schriftlichen Vertrag mit dem Verkäufer, den ihr beide zehn Jahre aufbewahrt; der Verkäufer schickt innerhalb von 30 Tagen eine Kopie an deinen Kanton (WG Art. 10–11; WV Art. 19). Unterhebel- und Vorderschaftrepetierer brauchen einen Waffenerwerbsschein, ebenso jede Waffe, die ein Ausländer ohne Ausweis C erwirbt.

Wie viele Waffen darf ich besitzen?

Das Gesetz legt keine Höchstzahl fest. Jeder Erwerb braucht eine eigene Bewilligung oder einen eigenen Vertrag, und eine Ausnahmebewilligung wird nur für Waffen erteilt, die für das Sportschießen tatsächlich benötigt werden (WG Art. 28d Abs. 1).

Darf ich meine Waffe ohne Tragbewilligung zum Schießstand bringen?

Ja. Der Transport zu und von Kursen, Übungen und Anlässen eines Schießvereins erfordert keine Waffentragbewilligung, aber eine Feuerwaffe muss von ihrer Munition getrennt sein und ihre Magazine leer (WG Art. 28; WV Art. 51).

Was kostet ein Waffenerwerbsschein?

Der Bundestarif beträgt CHF 50 für eine Feuerwaffe, gleich viel für eine Ausnahmebewilligung und CHF 20 für die Verlängerung eines Waffenerwerbsscheins (WV Anhang 1). Der Waffenerwerbsschein ist sechs Monate gültig.

Brauche ich in der Schweiz für ein Luftgewehr eine Bewilligung?

Die meisten Käufer brauchen keine Bewilligung. Ein Luftgewehr oder eine Luftpistole, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickelt oder aufgrund ihres Aussehens mit einer echten Feuerwaffe verwechselt werden kann, ist eine Waffe: Du musst 18 sein, um sie zu erwerben, mit einem schriftlichen Vertrag, den beide Parteien mindestens zehn Jahre aufbewahren (WG Art. 4 Abs. 1 Bst. f, Art. 10–11). fedpol zählt Matchluftwaffen zu diesen Waffen. Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C brauchen dafür einen Waffenerwerbsschein, Angehörige von acht Staaten eine kantonale Ausnahmebewilligung (WV Art. 12 und 21). Das Verbringen in die Schweiz, auch bei einer Bestellung im Ausland, braucht eine Bewilligung von fedpol (WG Art. 25 Abs. 1).

Diese Seite erklärt die Regeln; sie ist keine Rechtsberatung. Die kantonale Praxis unterscheidet sich im Detail. Die Waffenverordnung wird revidiert (Vernehmlassung bis 26. Oktober 2026), und eine Revision des Waffengesetzes mit stärkeren präventiven Kontrollen beim Erwerb bestimmter Feuerwaffen soll vom 1. März bis 1. Juni 2027 in die Vernehmlassung gehen.

Quellen: Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG), Art. 4–12, 15–16c, 25–34, 42b; Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV), Art. 4a–6, 9c–24a, 46–55, Anhang 1; Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA), Art. 20, 26–31; Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung), Art. 4, 8, 9, 15; Verordnung des VBS über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung des VBS), Art. 18, 45–48; Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV), Art. 2–3; Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), Art. 106, 335; Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands); Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Anpassung der Waffenverordnung (WV); Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV), Änderung vom … (Vernehmlassungsvorlage), Art. 6, Art. 23 Abs. 5; fedpol, Änderung der Waffenverordnung. Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens, Ziff. 2–3 (Art. 6, Art. 23 Abs. 5); Fedlex, geplante Vernehmlassung: Änderung des Waffengesetzes (WG); fedpol, Waffenkategorien; fedpol, Bewilligungspflichtige Waffen; fedpol, Feuerwaffen; fedpol, Verbotene Waffen / Waffenzubehör; fedpol, Nichtfeuerwaffen; fedpol, Matchluftpistolen und Matchluftgewehre; fedpol, Waffen / Munition, Wer darf eine Waffe besitzen?; fedpol, Einfuhr Waffen / Munition, Definitive Einfuhr von Waffen / Munition; fedpol, Prüfung Nichtschusswaffenhandel (official question catalogue), Fragen 13–20; fedpol, Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen (form, 04.2026); fedpol, Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens, nach Art. 28d Abs. 2 und 3 WG (form); Kantonspolizei Bern, Merkblatt Nachweis zur Ausnahmebewilligung klein Sportschützen; Kantonspolizei Zürich, Änderungen im Waffengesetz; Kantonspolizei St. Gallen, Waffenerwerb durch Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit; Kantonspolizei Thurgau, Erwerb von Waffen; Kommando Ausbildung, SAT / Schiesswesen ausser Dienst, Merkblatt für das Schiesswesen ausser Dienst 2026 (27.123); Polizeireglement der Gemeinde Aarberg, Art. 4 Abs. 1–3; Polizeireglement der Einwohnergemeinde Steffisburg, Art. 5 Abs. 1–3.

Am mit diesen Quellen abgeglichen. Einen Fehler entdeckt? Sag uns Bescheid.

Führe dein Aktivitätsprotokoll in Shooter

Shooter zählt die anrechenbaren Tage für jede Waffe, warnt dich, bevor ein Zeitraum nicht reicht, und exportiert ein Schießbuch als PDF, auf das dein Verein seine Bescheinigung stützen kann.